Anzahl der Bußgeldverfahren der TBNR 105112

Die Anzahl der in 2023 mit einem Bußgeld geahndeten Tatbestanden 105112 (Überholen ohne ausrei­chenden Seiten­abstand), wenn möglich aufgeteilt nach Verkehsteilnehmer.
So wie die Anzahl und Daten an denen Kontrollen des Mindestabstands beim Überholen, besonders von Radfahrern, stattgefunden haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
T. J.
Betreff
Anzahl der Bußgeldverfahren der TBNR 105112 [#300544]
Datum
19. Februar 2024 16:10
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in 2023 mit einem Bußgeld geahndeten Tatbestanden 105112 (Überholen ohne ausrei­chenden Seiten­abstand), wenn möglich aufgeteilt nach Verkehsteilnehmer. So wie die Anzahl und Daten an denen Kontrollen des Mindestabstands beim Überholen, besonders von Radfahrern, stattgefunden haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen T. J. Anfragenr: 300544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300544/
Mit freundlichen Grüßen T. J.
Polizeipräsidium Dortmund
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 20.02.2024 ZA 15 -21.30.02.01-05/24 ___…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: gesteuert - Anzahl der Bußgeldverfahren der TBNR 105112 [#300544]
Datum
20. Februar 2024 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 20.02.2024 ZA 15 -21.30.02.01-05/24 ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Sehr geehrte (r) Antragsteller*in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. g. Anfrage vom 19.02.2024. Hier wird geprüft, ob Ihnen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 23.02.2024 ZA 15 -21.30.02.01-05/24 _…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Anzahl der Bußgeldverfahren der TBNR 105112 [#300544]
Datum
23. Februar 2024 08:53
Status
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 23.02.2024 ZA 15 -21.30.02.01-05/24 ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Sehr geehrte (r) Antragsteller*in, mit der oben genannten Anfrage haben Sie um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz gebeten. Sie baten um die Anzahl der in 2023 mit einem Bußgeld geahndeten Tatbestände 105112 (Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand), wenn möglich aufgeteilt nach Verkehrsteilnehmer. So wie die Anzahl und Daten an denen Kontrollen des Mindestabstands beim Überholen, besonders von Radfahrern, stattgefunden haben. Zu Ihrer Information erhalten Sie die Rückmeldung der hiesigen Fachdienststelle. Im Jahr 2023 wurden unter der TbNr: 105112 „Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.“ im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund insgesamt 28 Verkehrsverstöße geahndet. Davon 27 mittels Barvus-Verfahren direkt per Bankkarte oder Überweisungsträger geahndet. In einem Fall wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Aufschlüsselung nach Verkehrsbeteiligung: Kraftrad: 1x Pkw: 19x Bus: 1x Lkw: 5x Unbekannt: 1x Summe: 27x Verkehrsüberwachungsmaßnahmen finden regelmäßig an verschiedenen Örtlichkeiten unter Berücksichtigung des allgemeinen Einsatzaufkommens statt. Gezielte Kontrollaktionen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes von Fahrzeug Führenden beim Überholen von Rad Fahrenden finden nicht statt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen