Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) die Anzahl der durchgeführten Schnelltests/Bürgertestungen (Antigen-Schnelltests) auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis

2.) die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis

3.) die Testkapazitäten je Kreis (für PCR-Testungen und Schnelltestungen separat)

Abrechnungsdaten zu den Bürgertests/Antigen-Schnelltests müssten der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Sollten Abrechnungsdaten dazu verfügbar sein, senden Sie mir diese bitte zu (mindestens auf Kreisebene für den verfügbaren Gesamtzeitraum).

Weiterhin gibt es Tabellen zu Testzahlen, Testkapazitäten und Probenrückstau pro Woche vom RKI. Diese Erfassung basiert auf der freiwilligen Mitteilung der Labore (siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Testzahlen-gesamt.html). Sollten diese Daten auf Kreisebene vorliegen, senden Sie mir diese Daten bitte zu (für den Gesamtzeitraum pro Woche).

Sollten Ihnen vorliegende Daten nicht nur auf Kreisebene, sondern einer genaueren, darunter liegenden Raumordnungsebene mit höherer Auflösung vorliegen (z.B. Gemeindeebene oder PLZ - siehe "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)" vom 27. Januar 2021 - §16 Absatz 1), senden Sie mir die Daten bitte auf der kleinsten verfügbaren Raumordnungsebene zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Anzahl der durchgeführten Sch…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene [#273719]
Datum
22. März 2023 10:21
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Anzahl der durchgeführten Schnelltests/Bürgertestungen (Antigen-Schnelltests) auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis 2.) die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis 3.) die Testkapazitäten je Kreis (für PCR-Testungen und Schnelltestungen separat) Abrechnungsdaten zu den Bürgertests/Antigen-Schnelltests müssten der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Sollten Abrechnungsdaten dazu verfügbar sein, senden Sie mir diese bitte zu (mindestens auf Kreisebene für den verfügbaren Gesamtzeitraum). Weiterhin gibt es Tabellen zu Testzahlen, Testkapazitäten und Probenrückstau pro Woche vom RKI. Diese Erfassung basiert auf der freiwilligen Mitteilung der Labore (siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Testzahlen-gesamt.html). Sollten diese Daten auf Kreisebene vorliegen, senden Sie mir diese Daten bitte zu (für den Gesamtzeitraum pro Woche). Sollten Ihnen vorliegende Daten nicht nur auf Kreisebene, sondern einer genaueren, darunter liegenden Raumordnungsebene mit höherer Auflösung vorliegen (z.B. Gemeindeebene oder PLZ - siehe "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)" vom 27. Januar 2021 - §16 Absatz 1), senden Sie mir die Daten bitte auf der kleinsten verfügbaren Raumordnungsebene zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 22.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.03.2023
Datum
22. März 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.03.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0032 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.03.2023 [#273719]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Corona-Tests …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.03.2023 [#273719]
Datum
25. April 2023 11:07
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene“ vom 22.03.2023 (#273719) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.03.2023 (Aktenzeichen 2.13.04/0005#0032) [#273719] …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.03.2023 (Aktenzeichen 2.13.04/0005#0032) [#273719]
Datum
1. August 2023 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitten wir die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen. Nähere Informationen zu den am Robert Koch - Institut (RKI) vorliegenden amtlichen Informationen zu Testungen insbesondere zu den zugrunde liegenden Daten finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Testzahl.html https://github.com/robert-koch-institut/SARS-CoV-2-PCR-Testungen_in_Deutschland https://zenodo.org/record/7646187 Weiterführende Informationen zu Auswertungen erhalten Sie zudem unter: https://corona-pandemieradar.de/tests Wir bitten um Verständnis dafür, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kein Anspruch darauf besteht Informationen nach bestimmten Kriterien zu erstellen oder zu beschaffen sofern diese nicht bereits als amtliche Information vorliegen. Mit freundlichen Grüßen