Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Anzahl der durchgeführten Schnelltests/Bürgertestungen (Antigen-Schnelltests) auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis
2.) die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis
3.) die Testkapazitäten je Kreis (für PCR-Testungen und Schnelltestungen separat)
Abrechnungsdaten zu den Bürgertests/Antigen-Schnelltests müssten der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Sollten Abrechnungsdaten dazu verfügbar sein, senden Sie mir diese bitte zu (mindestens auf Kreisebene für den verfügbaren Gesamtzeitraum).
Weiterhin gibt es Tabellen zu Testzahlen, Testkapazitäten und Probenrückstau pro Woche vom RKI. Diese Erfassung basiert auf der freiwilligen Mitteilung der Labore (siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Testzahlen-gesamt.html). Sollten diese Daten auf Kreisebene vorliegen, senden Sie mir diese Daten bitte zu (für den Gesamtzeitraum pro Woche).
Sollten Ihnen vorliegende Daten nicht nur auf Kreisebene, sondern einer genaueren, darunter liegenden Raumordnungsebene mit höherer Auflösung vorliegen (z.B. Gemeindeebene oder PLZ - siehe "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)" vom 27. Januar 2021 - §16 Absatz 1), senden Sie mir die Daten bitte auf der kleinsten verfügbaren Raumordnungsebene zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. März 2023
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25. April 2023
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