Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene

1.) die Anzahl der durchgeführten Schnelltests/Bürgertestungen (Antigen-Schnelltests) auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis

2.) die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis

3.) die Testkapazitäten je Kreis (für PCR-Testungen und Schnelltestungen separat)

Abrechnungsdaten zu den Bürgertests/Antigen-Schnelltests müssten der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Sollten Abrechnungsdaten dazu verfügbar sein, senden Sie mir diese bitte zu (mindestens auf Kreisebene für den verfügbaren Gesamtzeitraum).

Weiterhin gibt es Tabellen zu Testzahlen, Testkapazitäten und Probenrückstau pro Woche vom RKI. Diese Erfassung basiert auf der freiwilligen Mitteilung der Labore (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Testzahlen-gesamt.html). Sollten diese Daten auf Kreisebene vorliegen, senden Sie mir diese Daten bitte zu (für den Gesamtzeitraum pro Woche).

Sollten Ihnen vorliegende Daten nicht nur auf Kreisebene, sondern einer genaueren, darunter liegenden Raumordnungsebene mit höherer Auflösung vorliegen (z.B. Gemeindeebene oder PLZ - siehe "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)" vom 27. Januar 2021 - §16 Absatz 1), senden Sie mir die Daten bitte auf der kleinsten verfügbaren Raumordnungsebene zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Anzahl der durchgeführten Sch…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene [#272300]
Datum
7. März 2023 10:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Anzahl der durchgeführten Schnelltests/Bürgertestungen (Antigen-Schnelltests) auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis 2.) die Anzahl der durchgeführten PCR-Testungen auf Sars-Cov-2 und der positiven Testergebnisse je Kreis 3.) die Testkapazitäten je Kreis (für PCR-Testungen und Schnelltestungen separat) Abrechnungsdaten zu den Bürgertests/Antigen-Schnelltests müssten der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen. Sollten Abrechnungsdaten dazu verfügbar sein, senden Sie mir diese bitte zu (mindestens auf Kreisebene für den verfügbaren Gesamtzeitraum). Weiterhin gibt es Tabellen zu Testzahlen, Testkapazitäten und Probenrückstau pro Woche vom RKI. Diese Erfassung basiert auf der freiwilligen Mitteilung der Labore (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Testzahlen-gesamt.html). Sollten diese Daten auf Kreisebene vorliegen, senden Sie mir diese Daten bitte zu (für den Gesamtzeitraum pro Woche). Sollten Ihnen vorliegende Daten nicht nur auf Kreisebene, sondern einer genaueren, darunter liegenden Raumordnungsebene mit höherer Auflösung vorliegen (z.B. Gemeindeebene oder PLZ - siehe "Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)" vom 27. Januar 2021 - §16 Absatz 1), senden Sie mir die Daten bitte auf der kleinsten verfügbaren Raumordnungsebene zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272300/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anzahl der Corona-Tests (PCR Antigen) auf Kreisebene [#272300] Sehr << Antragsteller:…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anzahl der Corona-Tests (PCR Antigen) auf Kreisebene [#272300]
Datum
9. März 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. 1. Fragen 1-3 Gemäß §…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl der Corona-Tests (PCR, Antigen) auf Kreisebene [#272300]
Datum
22. März 2023 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. 1. Fragen 1-3 Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Robert Koch-Institut (RKI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. 2. Abrechnungsdaten Zahlen zu den auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung durchgeführten Bürgertestungen und damit verbundenen Abrechnungsbeträgen werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht: https://www.kbv.de/html/53975.php. Dabei ist zu beachten, dass das Merkmal „Bürgertestung“ erst seit dem 1. Juli 2021 erhoben wird. Die Abrechnungsdaten werden monatlich entsprechend des monatlichen Abrechnungsrhythmus zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Gesundheitsfonds aktualisiert. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine darüber hinausgehenden Daten zu Bürgertestungen auf kleinerer Raumordnungsebene vor. Mit freundlichen Grüßen