ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.05.2020 BIS 31.05.2020

Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn im Zeitraum 01.05.2020 bis 31.05.2020 datentechnisch erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
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Betreff
ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.05.2020 BIS 31.05.2020 [#197741]
Datum
24. September 2020 13:15
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Hohoffstraße in 33102 Paderborn im Zeitraum 01.05.2020 bis 31.05.2020 datentechnisch erfasst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197741/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 25.09.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die erteilt…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.05.2020 BIS 31.05.2020 [#197741]
Datum
5. Oktober 2020 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 25.09.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die erteilten Verwarnungen in dem Bereich Hohoffstraße für den Zeitraum 01.05.2020 bis 31.05.2020. Insgesamt wurden 54 Fahrzeuge in dem Bereich durch Überwachungskräfte der Stadt Paderborn verwarnt. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.06.2020 BIS 30.06.2020 [#1977…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.06.2020 BIS 30.06.2020 [#197739]
Datum
5. Oktober 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 25.09.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die erteilten Verwarnungen in dem Bereich Hohoffstraße für den Zeitraum 01.06.2020 bis 30.06.2020. Insgesamt wurden 11 Fahrzeuge in dem Bereich durch Überwachungskräfte der Stadt Paderborn verwarnt. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.08.2020 BIS 31.08.2020 [#1977…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.08.2020 BIS 31.08.2020 [#197740]
Datum
5. Oktober 2020 10:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 25.09.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die erteilten Verwarnungen in dem Bereich Hohoffstraße für den Zeitraum 01.08.2020 bis 31.08.2020. Insgesamt wurden 8 Fahrzeuge in dem Bereich durch Überwachungskräfte der Stadt Paderborn verwarnt. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.07.2020 BIS 31.07.2020 [#1977…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER HOHOFFSTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.07.2020 BIS 31.07.2020 [#197737]
Datum
5. Oktober 2020 10:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 25.09.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die erteilten Verwarnungen in dem Bereich Hohoffstraße für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.07.2020. Insgesamt wurden 4 Fahrzeuge in dem Bereich durch Überwachungskräfte der Stadt Paderborn verwarnt. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.07.2020 BIS 31.07.2020 [#19…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.07.2020 BIS 31.07.2020 [#197743]
Datum
5. Oktober 2020 11:01
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 25.09.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die erteilten Verwarnungen in dem Bereich Gronowskistraße für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.08.2020. Es wurden keine Fahrzeuge verwarnt. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020 [#1…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRASSE IN 33102 PADERBORN VOM 01.04.2020 BIS 30.04.2020 [#187092]
Datum
17. November 2020 15:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 28.10.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die festgestellten Parkverstöße in der Gronowskistraße in dem Zeitraum 01.04.2020 bis 30.04.2020. Es wurden keine Parkverstöße geahndet. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Paderborn
AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.08.2020 BIS 31.08.2020 [#1…
Von
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AW: ANZAHL DER ERFASSTEN PARKVERSTÖßE IN DER GRONOWSKISTRAßE IN 33102 PADERBORN VOM 01.08.2020 BIS 31.08.2020 [#197742]
Datum
17. November 2020 15:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 28.10.2020 erhalten Sie wunschgemäß Informationen über die festgestellten Parkverstöße in der Gronowskistraße in dem Zeitraum 01.08.2020 bis 31.08.2020. Es wurden keine Parkverstöße geahndet. Nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW in Verbindung mit Ziffer 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG) NRW werden für die Erteilung dieser Auskunft Gebühren nicht erhoben Mit freundlichen Grüßen