Anzahl der erfassten Verstöße "Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit"

Anzahl der erfassten Verstöße über die Jahre 2023, 2022, 2021 & 2020 für die folgenden Tatbestände, jeweils unter Angabe der TBNR nach Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog 14. Auflage (20.10.2021):

Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit:
109660
109661
109662

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Polizeipräsidium Mittelfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der erfassten Verstöße "Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit" [#278863]
Datum
14. Mai 2023 16:01
An
Polizeipräsidium Mittelfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der erfassten Verstöße über die Jahre 2023, 2022, 2021 & 2020 für die folgenden Tatbestände, jeweils unter Angabe der TBNR nach Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog 14. Auflage (20.10.2021):<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit:<< Antragsteller:in >> 109660<< Antragsteller:in >> 109661<< Antragsteller:in >> 109662 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278863/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Mittelfranken
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf das Allgemeine Auskunftsrecht nach…
Von
Polizeipräsidium Mittelfranken
Betreff
AW: Anzahl der erfassten Verstöße "Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit" [#278863]
Datum
17. Mai 2023 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf das Allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz. Hiervon ist jedoch nach Abs. 4 Nr. 4 die Polizei ausgenommen. Des Weiteren beziehen Sie sich auf Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz "Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen". Ein Bezug zu den von Ihnen angefragten Informationen ist nicht zu erkennen. Ähnliches gilt für das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir auf Ihre Anfrage in dieser Form nicht näher eingehen können. Mit freundlichen Grüßen