ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER RIEMEKSTR. 175 IN 33102 PADERBORN (VOR KLEINGARTENANLAGE RIEMEKE) VOM 01.03.2020 BIS 31.03.2020.2020

FRAGE 1:
Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden denn nunmehr durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Riemekestraße 175 in 33102 Paderborn, im Bereich der Feuerwehrzufahrt E.ON Umspannwerk und Kleingartenanlage Riemeke, im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2020 datentechnisch erfasst?

FRAGE 2:
Wie viel mal wird dieser Bereich werktags kontrolliert?

FRAGE 3:
Wie viel mal wird hier an Sonn- und Feiertagen kontrolliert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER RIEMEKSTR. 175 IN 33102 PADERBORN (VOR KLEINGARTENANLAGE RIEMEKE) VOM 01.03.2020 BIS 31.03.2020.2020 [#184026]
Datum
5. April 2020 17:18
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
FRAGE 1: Wie viele verbotswidrig geparkte Fahrzeuge wurden denn nunmehr durch Ihre eigenen Überwachungskräfte in der Riemekestraße 175 in 33102 Paderborn, im Bereich der Feuerwehrzufahrt E.ON Umspannwerk und Kleingartenanlage Riemeke, im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2020 datentechnisch erfasst? FRAGE 2: Wie viel mal wird dieser Bereich werktags kontrolliert? FRAGE 3: Wie viel mal wird hier an Sonn- und Feiertagen kontrolliert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184026 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER RI…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER RIEMEKSTR. 175 IN 33102 PADERBORN (VOR KLEINGARTENANLAGE RIEMEKE) VOM 01.03.2020 BIS 31.03.2020.2020 [#184026]
Datum
8. Mai 2020 10:35
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ANZAHL DER ERFASSUNG VON PARKVERSTÖßEN IN DER RIEMEKSTR. 175 IN 33102 PADERBORN (VOR KLEINGARTENANLAGE RIEMEKE) VOM 01.03.2020 BIS 31.03.2020.2020“ vom 05.04.2020 (#184026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184026

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Kommunalverwaltung Paderborn
Anzahl Parkverstöße Riemekestraße Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Anzahl Parkverstöße Riemekestraße
Datum
12. Mai 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 05.04.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Riemekestraße in 33102 Paderborn wurden im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2020 41 Verkehrsverstöße durch Überwachungskräfte der Bußgeldstelle geahndet. Um zu ermitteln, welche dieser Verstöße vor der Hausnummer 175 begangen wurden, wäre eine manuelle Sichtung aller Verfahren erforderlich. Aufgrund fehlender Statistiken würde die Ermittlung der Daten einen erheblichen zeitlichen Aufwand verursachen. Für diesen damit entstehenden erheblichen Vorbereitungsaufwand wird gem. § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) in Verbindung mit § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW und der Tarifstelle 1.2 des dazugehörenden Gebührentarifs eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich 150,00 Euro zu erheben sein. Frage 2: Es werden keine Aufzeichnungen darüber gefertigt, in welchen Straßen die Überwachung des ruhenden Verkehrs durchgeführt wurde. Die Riemekestraße - und damit auch der Bereich vor Hausnummer 175 - wird allerdings mindestens mehrmals wöchentlich kontrolliert. Frage 3: An Sonn- und Feiertagen wird dieser Bereich nicht kontrolliert. Sollte ich keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag auf Erteilung weiterer Informationen unter Erhebung von Gebühren nicht weiter aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen