Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.1.23

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft gegen Beamte der Polizei eingeleitet wegen des unverhältnismäßigen Einsatzes am Tagebau Harzweiler am 14.01.23?
Wurden Hinweisportale eingerichtet auf denen z.B. Videobeweise eingereicht werden können auf denen gewalttätige Polizisten zu erkennen sind?
Falls keine Maßnahmen ergriffen würden: Warum nicht? Reichen die schweren Verletzungen der Demonstrant:innen (offene Brüche, Oberschenkelhalsbrüche, ein Einsatz eines Rettungshelikopters) nicht aus?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
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Betreff
Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.1.23 [#267737]
Datum
14. Januar 2023 18:53
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft gegen Beamte der Polizei eingeleitet wegen des unverhältnismäßigen Einsatzes am Tagebau Harzweiler am 14.01.23? Wurden Hinweisportale eingerichtet auf denen z.B. Videobeweise eingereicht werden können auf denen gewalttätige Polizisten zu erkennen sind? Falls keine Maßnahmen ergriffen würden: Warum nicht? Reichen die schweren Verletzungen der Demonstrant:innen (offene Brüche, Oberschenkelhalsbrüche, ein Einsatz eines Rettungshelikopters) nicht aus?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267737/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte …
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
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automatische Rückantwort
Datum
14. Januar 2023 18:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#267737] Guten Tag, bitte bestätigen sie mir, dass meine Anfrage nach dem Informatio…
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Betreff
AW: automatische Rückantwort [#267737]
Datum
14. Februar 2023 12:51
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte bestätigen sie mir, dass meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei ihnen eingegangen ist und bearbeitet wird. Ich weise daraufhin, dass die Frist zur Beantwortung in 4 Tagen abläuft. Ich bin gerne bereit ihnen einen Aufschub zu gewähren, wenn sie mir bestätigen, dass die Anfrage aktuell bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267737/
Staatsanwaltschaft Aachen
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Staatsanwaltschaft Aachen
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automatische Rückantwort
Datum
14. Februar 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#267737] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Ermittlungen geg…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
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AW: automatische Rückantwort [#267737]
Datum
26. Februar 2023 14:34
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.1.23“ vom 14.01.2023 (#267737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte …
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
26. Februar 2023 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#267737] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Ermittlungen geg…
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AW: automatische Rückantwort [#267737]
Datum
5. Juni 2023 17:18
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.1.23“ vom 14.01.2023 (#267737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 108 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte …
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
5. Juni 2023 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.1.23“ [#267737]
Datum
5. Juni 2023 17:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267737/ Meine Anfrage wurde über 100 Tage nach verstreichen der Frist von einem Monat trotz mehrmaliger Rückfrage über den Stand nach wie vor nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 267737.pdf Anfragenr: 267737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267737/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.1.23“ [#267737]
Datum
9. Juni 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: [geschwärzt] Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des E…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: [geschwärzt] Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.01.23
Datum
15. Juni 2023 11:42
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom auf Informationszugang vom 14.01.2023, hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.01.23 Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wege…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.01.2023
Datum
4. Juli 2023 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 14.01.2023, hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> die Staatsanwaltschaft Aachen hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie für die Beantwortung Ihres Antrages auf Informationszugang nicht zuständig sei, da der Tatort und im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach läge. Ihren Antrag habe man daher zuständigkeitshalber an die dortige Behörde abgegeben. Ich habe daher Ihr Begehren gegenüber der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte …
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath am 14.01.2023 [#267737]
Datum
28. August 2023 12:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank, dass sie meine Anfrage bearbeiten. Seit ihrer Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach sind nun erneut fast 2 Monate vergangen. Seit meiner ursprünglichen Anfrage sind bald 200 Tage vergangen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie noch einmal bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nachhaken könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath
Datum
31. August 2023 10:46
Status
Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Anliegen aufgegriffen, obwohl Ihr Antrag nicht vom Anwendungsbereich des IFG NRW erfasst ist. Gemäß § 2 Abs.2 Satz 1 IFG NRW das Gesetz für den Landtag und für die Gerichte sowie für die Behörden der Staatsanwaltschaft dieses Gesetz nur gilt, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat mir jedoch mitgeteilt, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen beantwortet, wenn eine postalische Adresse vorliegt. Da das IFG NRW aus dem vorgenannten Grund nicht greift, scheidet eine Beantwortung per E-Mail aus. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl …
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AW: Mein AZ: 209.2.3.1.5-3931/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Antrag auf Informationszugang; hier: Anzahl der Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen des Einsatzes in Lützerath [#267737]
Datum
31. August 2023 14:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank, dass sie mein Anliegen aufgegriffen haben, obwohl es nicht vom IFG erfasst ist. Dieser Umstand war mir nicht bewusst. Ich möchte meine postalische Adresse nicht angeben und möchte deshalb von dem Auskunftsersuchen Abstand nehmen. Vielen Dank für ihr Engagement in der Sache. Ich bitte um Entschuldigung, dafür, dass ich ihre Zeit in Anspruch genommen habe und nun von dem Auskunftsersuchen Abstand nehme. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267737/