Anzahl der Ersuchen des RBB um Amtshilfe

- die Anzahl der Ersuchen des RBB an das Finanzamt Treptow-Köpenick um Amtshilfe zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Jahre 2016

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ersuchen des RBB um Amtshilfe [#20672]
Datum
13. März 2017 14:28
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Ersuchen des RBB an das Finanzamt Treptow-Köpenick um Amtshilfe zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Jahre 2016
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung im rbb weitergeleitet. Eine Angab…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Anzahl der Ersuchen des RBB um Amtshilfe [#20672]
Datum
13. April 2017 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Logoleiste-farbig.jpg
16,5 KB
rbb.jpg
14,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung im rbb weitergeleitet. Eine Angabe über die Anzahl von Vollstreckungsersuchen einer einzelnen Vollstreckungsbehörde können wir leider nicht entsprechen, weil uns die entsprechenden Auswertungen nicht vorliegen. Wir können aber die Gesamtanzahl von Vollstreckungsersuchen in Berlin für das Jahr 2016 benennen. Danach wurden 67.342 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden in Berlin versendet. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Beitragsschuldner zum Zeitpunkt der erhaltenen Rechnungen und Festsetzungsbescheide die Gelegenheit zur Klärung ihrer Beitragsangelegenheit hatten. Sobald Festsetzungsbescheide bestandskräftig sind, führt eine fortwährende Nichtzahlung der gesetzlich vorgesehenen Rundfunkbeiträge zu einer weiteren Mahnung, die dann bei weiterer Nichtbeachtung vom Beitragsschuldner zu einem Vollstreckungsersuchen führt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und DLR übermittelt diese Vollstreckungsersuchen an die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den jeweiligen Bundesländern. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ist gehalten im Sinne einer Gleichbehandlung aller Rundfunkteilnehmer auf die ordnungsgemäße Zahlung der Rundfunkbeiträge zu achten. Mit freundlichen Grüßen