Anzahl der Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Flughäfen Berlin/Schönefeld und Bern/Tegel

eine Auskunft über die Anzahl der direkten (Leer-)Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel in den Jahren 2018/19

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auskunft über …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Flughäfen Berlin/Schönefeld und Bern/Tegel [#149319]
Datum
7. Juni 2019 15:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auskunft über die Anzahl der direkten (Leer-)Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel in den Jahren 2018/19
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1037 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07. Juni 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage zu: Anzahl der Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Flughäfen Berlin/Schönefeld und Bern/Tegel [#149319]
Datum
17. Juni 2019 15:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1037 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 07. Juni 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1037 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1037 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07. J…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Anzahl der Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Flughäfen Berlin/Schönefeld und Bern/Tegel [#149319]
Datum
9. Juli 2019 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1037 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07. Juni 2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1037 vom 17.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. Juni 2019 (Bezug 1.) hatten Sie "eine Auskunft über die Anzahl der direkten (Leer-)Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel in den Jahren 2018/19" erbeten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft (FlBschft) BMVg sind bis auf drei Hubschrauber (Standort Tegel) ausschließlich am Standort Köln stationiert. Zur Abwicklung des politisch parlamentarischen Flugbetriebs wird primär der Flughafen Berlin Tegel genutzt. Daher wird im Schwerpunkt die Flugstrecke Köln - Berlin Tegel bedient. Im geringen Umfang werden auch Flüge über den Flughafen Berlin Schönefeld abgewickelt. Die Flugstrecke Berlin Tegel - Berlin Schönefeld wird nicht genutzt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage: Anzahl der Flüge der Flugbereitschaft zwischen den Flughäfen Berlin/Schönefeld und Bern/Tegel [#149319]
Datum
9. Juli 2019 16:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>