Anzahl der Fluguntauglichkeiten

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Wieviele Flugtauglichkeitsuntersuchungen werden jährlich gemacht und wieviele davon werden nicht bestanden?

Interessant wäre der Aspekt, inwiefern sich die Durchschnittswerte auf Grund der Pandemie verändert haben.

Sind (Durchschnitts-) Zahlen für die Jahre 2018 bis jetzt aktuell verfügbar?
Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Flugtauglichkeitsuntersuchun…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Fluguntauglichkeiten [#275080]
Datum
6. April 2023 22:25
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Flugtauglichkeitsuntersuchungen werden jährlich gemacht und wieviele davon werden nicht bestanden? Interessant wäre der Aspekt, inwiefern sich die Durchschnittswerte auf Grund der Pandemie verändert haben. Sind (Durchschnitts-) Zahlen für die Jahre 2018 bis jetzt aktuell verfügbar? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275080/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 06.04.2023, auf Zugang zu amtlichen Informationen, ist am …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Anzahl der Fluguntauglichkeiten [#275080]
Datum
14. April 2023 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 06.04.2023, auf Zugang zu amtlichen Informationen, ist am 11.04.2023 beim Luftfahrt-Bundesamt eingegangen. Ihr Antrag wird innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft und befindet sich in der weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt, auf die wir heut…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Anzahl der Fluguntauglichkeiten [#275080]
Datum
11. Mai 2023 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt, auf die wir heute gerne zurückkommen. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Das Luftfahrt-Bundesamt verfügt über keine Erkenntnisse durch amtliche Informationen im Sinne des § 1 Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu Ihrer Anfrage. Eine automatisierte und statistische Auswertung der gemeldeten Fluguntauglichkeiten, die den kausalen Zusammenhang mit den Auswirkungen einer Infektion mit SARS-CoV2 oder der Corona-Pandemie-Auswirkungen im Allgemeinen darstellen, ist nicht möglich. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen