Anzahl der gemeldeten Datenpannen nach Art.4 Nr. 12 DSGVO / §42 BDSG

Wie viele Datenpannen, d.h. meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i.S. von Art.4 Nr.12 DSGVO / §42 BDSG wurden dem LDI in den Jahren 2015, 2016 und 2016 gemeldet (Data Breach Notification)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der gemeldeten Datenpannen nach Art.4 Nr. 12 DSGVO / §42 BDSG [#25415]
Datum
23. November 2017 07:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Datenpannen, d.h. meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i.S. von Art.4 Nr.12 DSGVO / §42 BDSG wurden dem LDI in den Jahren 2015, 2016 und 2016 gemeldet (Data Breach Notification)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in hier die Anzahl der Meldungen nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz, die die Landesbeauf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anzahl der gemeldeten Datenpannen nach Art.4 Nr. 12 DSGVO / §42 BDSG [#25415]
Datum
18. Dezember 2017 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hier die Anzahl der Meldungen nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in den genannten Zeiträumen erreicht haben: 2015: 41 2016: 52 01.01. bis 23.11.2017: 52 Ich hoffe, hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen