Anzahl der Gesetze und Verordnungen

Wie viele Gesetze und Verordnungen gibt es aktuell auf Bundes- und Länderebene?
Eine Aufteilung nach Bundesländern wäre wünschenswert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Michael Junkers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Gesetze…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Michael Junkers
Betreff
Anzahl der Gesetze und Verordnungen [#263375]
Datum
16. November 2022 10:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Gesetze und Verordnungen gibt es aktuell auf Bundes- und Länderebene? Eine Aufteilung nach Bundesländern wäre wünschenswert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Junkers Anfragenr: 263375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263375/
Mit freundlichen Grüßen Michael Junkers

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Junkers, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. November 2022. Das Bundesministerium der Jus…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Anzahl der Gesetze und Verordnungen [#263375] - BMJ-ID: [29663002]
Datum
18. November 2022 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Junkers, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. November 2022. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Das BMJ erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass es mir nicht möglich ist, Ihren umfangreichen allgemeinen Informationswünschen nachzukommen. Die vorhandenen personellen Mittel lassen einen solchen Service für die Bürgerinnen und Bürger ohne Vernachlässigung der Hauptaufgabe des Ministeriums nicht zu. Ich kann Ihnen daher in dieser Angelegenheit keine weitere Antwort in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen