Anzahl der geworfenen Impfdosen

Bitte senden Sie mir Information über Anzahl der Impfdosen gegen COVID-19 die bereits abgelaufen sind und somit weggeworfen wurden. Was haben die geworfenen Impfdosen gekostet

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir Infor…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der geworfenen Impfdosen [#227124]
Datum
20. August 2021 14:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir Information über Anzahl der Impfdosen gegen COVID-19 die bereits abgelaufen sind und somit weggeworfen wurden. Was haben die geworfenen Impfdosen gekostet
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227124/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anzahl der geworfenen Impfdosen [#227124]
Datum
20. August 2021 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Die Impfstoffe Comirnaty®…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl der geworfenen Impfdosen [#227124]
Datum
31. August 2021 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Die Impfstoffe Comirnaty® (BioNTech/Pfizer), Vaxzevria® (AstraZeneca) und Spikevax® (Moderna) haben gemäß Zulassung eine Haltbarkeit von sechs bzw. sieben Monaten. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass bis Oktober bzw. November 2021 das Verfallsdatum von ausgelieferten Impfstoffchargen erreicht wird, soweit diese nicht in der nationalen Impfkampagne vorher verimpft werden können. Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen hat eine Haltbarkeit von zwei Jahren bei einer Lagerungstemperatur von -15°C bis -25°C und kann somit länger vorgehalten werden. Einige Bundesländer haben darauf hingewiesen, dass in der Versorgung vorhandene AstraZeneca-Impfdosen in Impfzentren teilweise früher ablaufen. Impfdosen des Impfstoffs von AstraZeneca mit Verfallsdatum Juni/Juli 2021 wurden nach hiesigen Informationen bis auf wenige nicht verimpfbare Dosen in den Ländern, Arztpraxen bzw. durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte weitestgehend verbraucht. Nach den Vorgaben der Nationalen Impfstrategie sind die Länder für den Betrieb und die Organisation der Impfzentren verantwortlich. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen deshalb keine Angaben zur Vernichtung bzw. zum Verwurf von COVID-19 Impfstoffen in den Ländern vor. In Verantwortung des Bundes wurden im nationalen Verteilzentrum bis zum 2. August 1.375 Impfdosen Vaxzevria® und COVID-19 Vaccine Janssen® aufgrund von Verfall vernichtet. Beim pharmazeutischen Großhandel wurden seit Beginn der Impfungen in der dezentralen Versorgung 525 Impfdosen COVID-19 Vaccine Janssen® mit dem Grund „Erreichen des Verfallsdatums“ vernichtet. Mit der Annahme des Impfstoffs im Rahmen der dezentralen Impfkampagne obliegt dem pharmazeutischen Großhandel bzw. im Anschluss den Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzten die sachgemäße Handhabung. Informationen über Vernichtungen nach diesem Zeitpunkt der Übergabe liegen dem Bund daher nur insoweit vor, wie diese an den Großhandel zurückgemeldet werden. Soweit Impfstoffdosen, die im Herbst 2021 ablaufen werden, absehbar für die nationale Impfkampagne nicht mehr in vollem Umfang benötigt werden – dies ist etwa bei AstraZeneca der Fall –, arbeitet die Bundesregierung derzeit mit Hochdruck daran, diese Drittstaaten mit erhöhtem Bedarf zeitnah zukommen zu lassen. Die EU-Kommission hat im Rahmen der ESI-Initiative die Verträge über den Erwerb von COVID-19-Impfstoffen für die EU-Mitgliedstaaten geschlossen. Da die EU-Kommission die von ihr geschlossenen Verträge als vertraulich eingestuft hat, hat die Kommission die mit den Unternehmen vereinbarten Preise nicht veröffentlicht. Dies gilt auch für die Weitergabe von Informationen, durch welche Rückschlüsse auf die Preise möglich sind. Aus diesem Grund können keine Angaben über die Gesamtkosten für COVID-19-Impfstoffe veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der geworfenen Impfdosen [#227124]
Datum
31. August 2021 21:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227124/