Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen und Ausführung dieser Waffen

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Antrag zur Übermittlung statistischer Daten,

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Daten zu:

1) Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen im Jahr 2018.

2) Anzahl der Waffen aus 1) welche in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) ausgeführt wurden.

Ich bitte um tabellarische Aufstellung und Übermittlung in elektronischer Form (CSV-Format, Excel-Format).

Sollten die Daten bei Ihnen nicht vorliegen oder ihre Stelle nicht zuständig sein, bitte ich Sie darum, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich zu benachrichtigen.

Ich warte auf Ihre Übermittlung innerhalb eines Monats. Sollte die Übermittlung länger dauern, benachrichtigen Sie mich bitte kurz darüber.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte außer an die angefragten und zuständigen Stellen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag zur Übermittlung statistischer Daten, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Daten z…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen und Ausführung dieser Waffen [#161516]
Datum
30. Juli 2019 08:35
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag zur Übermittlung statistischer Daten, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Daten zu: 1) Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen im Jahr 2018. 2) Anzahl der Waffen aus 1) welche in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) ausgeführt wurden. Ich bitte um tabellarische Aufstellung und Übermittlung in elektronischer Form (CSV-Format, Excel-Format). Sollten die Daten bei Ihnen nicht vorliegen oder ihre Stelle nicht zuständig sein, bitte ich Sie darum, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich zu benachrichtigen. Ich warte auf Ihre Übermittlung innerhalb eines Monats. Sollte die Übermittlung länger dauern, benachrichtigen Sie mich bitte kurz darüber. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte außer an die angefragten und zuständigen Stellen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 30.07.2019 erhalten. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mi…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen und Ausführung dieser Waffen [#161516]
Datum
7. August 2019 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage vom 30.07.2019 erhalten. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Zweck des Nationalen Waffenregisters (NWR) ist in § 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) festgelegt. Gemäß § 1 Absatz 4 NWRG darf die Registerbehörde im BVA die ihr nach diesem Gesetz übermittelten Daten nur nach Maßgabe des Gesetzes verwenden. Die vom Gesetzgeber im NWRG abschließend geregelten Verknüpfungen der Informationszugangsberechtigungen bewirken, dass das NWR nicht als zentrales Melderegister genutzt werden darf (BT-Drs.17/8987, Amtliche Begründung Teil B. zu § 10, S.22). Aufgrund spezialgesetzlicher Einschränkung der Zulässigkeit einer Datenübermittlung aus dem NWR sperrt hier die sachliche Reichweite der spezialgesetzlichen Regelung des § 15 NWRG (Datenübermittlung für statistische Zwecke) vollständig gemäß § 1 Abs. 3 IFG den Rückgriff auf den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 IFG (siehe dazu den 4.Tätigkeitsbericht des BfDI zur Informationsfreiheit (2012/2013), S. 40 , Abschnitt 3.2.2). Ihr Antrag auf Informationszugang ist daher abzulehnen. Bei eventuellen Rückfragen bitte ich um die Angabe einer zustellfähigen Postanschrift, da es sich bei dem IFG-Verfahren um ein Verwaltungsverfahren handelt, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Eine weitere Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich wandle hiermit die Anfrage in eine anonyme Anfrage um und bitte sie um fristgere…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen und Ausführung dieser Waffen [#161516]
Datum
31. August 2019 19:32
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich wandle hiermit die Anfrage in eine anonyme Anfrage um und bitte sie um fristgerechte elektronische Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner E-Mail vom 07.08.2019 bereits mitgeteilt, ist die spezialgesetzliche R…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Anzahl der im Kreis Rendsburg-Eckernförde gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen und Ausführung dieser Waffen [#161516]
Datum
30. September 2019 15:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner E-Mail vom 07.08.2019 bereits mitgeteilt, ist die spezialgesetzliche Regelung des § 15 NWRG (Datenübermittlung für statistische Zwecke) vorrangig. Eine Auskunft nach IFG ist daher weder für anonyme noch für nicht anonyme Anträge möglich. Ich bedauere, Ihnen daher keine andere Nachricht geben zu können. Mit freundlichen Grüßen