Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine nach Bundesländern aufgeschlüsselte Übersicht der Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH, an denen eine mehrfache Kollokation (parallele Erschließung von KVz mit DSL-Technik) verschiedener Netzbetreiber vorliegt. Ich bitte diese Übersicht in zwei Varianten vorzulegen. Eine Übersicht soll den Zustand vor dem 10.04.2013 (Inkrafttreten der Regulierungsverfügung BK3-12-131) und eine zweite den aktuellen Zustand wiederspiegeln.

Beispieldaten:
Niedersachsen
23 KVz mit mehrfacher Kollokation

Nordrhein-Westfalen
5 KVz mit mehrfacher Kollokation

Weiterhin bitte ich analog der oben geforderten Übersichten eine ebenfalls nach Bundesländern geordnete Übersicht vorzuliegen, aus der hervorgeht, welche Netzbetreiber welche Anzahl von KVz parallel mit DSL-Technik erschlossen haben. Hierbei bitte ich ebenfalls um eine Aufteilung in zwei Übersichten. Die erste Übersicht soll den Zustand vor dem 10.04.2013 und den aktuellen Zustand wiederspiegeln.

Beispieldaten:
Niedersachsen
EWE, Telekom Deutschland 20 parallel erschlossene KVz

Nordrhein-Westfalen
NetCologne, Telekom Deutschland 5 parllel erschlossene KVz

Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, so bitte ich diese bei der Telekom Deutschland GmbH zu erfragen.

Hintergrund:
Der Einsatz der Vectoring-Technologie setzt voraus, dass nur ein Netzbetreiber an einem KVz entbündelte Teilnehmeranschlüsse mit Frequenzen oberhalb von 2,2 MHz betreibt. Um dies zu verhindern wurde die Vectoring-Liste eingerichtet, die von der Telekom Deutschland GmbH geführt wird.

Sollte es hierbei Konflikte geben wird die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde entsprechende Entscheidungen treffen, welche (Zugangs-)Anträge abzulehnen sind.

Das Handelsblatt berichtete am 09. Februar 2015 über Doppelausbauvorhaben beziehungsweise „Rosinenpickerei“ beim Breitbandausbau (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesnetzagentur-regulierer-beklagen-rosinenpickerei-beim-breitbandausbau/11349616.html). Im Artikel wird Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur wie folgt zitiert: „Es ist verwunderlich, wenn Unternehmen einerseits die hohen Kosten des Breitbandausbaus im ländlichen Raum beklagen, andererseits aber offenbar genug Geld dafür vorhanden ist, punktuell gerade dort einen parallelen Breitbandausbau zu finanzieren“, sagte der Präsident der Agentur, Jochen Homann, dem Handelsblatt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Februar 2015
  • Frist
    20. März 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine nach Bundes…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
15. Februar 2015 19:53
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine nach Bundesländern aufgeschlüsselte Übersicht der Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH, an denen eine mehrfache Kollokation (parallele Erschließung von KVz mit DSL-Technik) verschiedener Netzbetreiber vorliegt. Ich bitte diese Übersicht in zwei Varianten vorzulegen. Eine Übersicht soll den Zustand vor dem 10.04.2013 (Inkrafttreten der Regulierungsverfügung BK3-12-131) und eine zweite den aktuellen Zustand wiederspiegeln. Beispieldaten: Niedersachsen 23 KVz mit mehrfacher Kollokation Nordrhein-Westfalen 5 KVz mit mehrfacher Kollokation Weiterhin bitte ich analog der oben geforderten Übersichten eine ebenfalls nach Bundesländern geordnete Übersicht vorzuliegen, aus der hervorgeht, welche Netzbetreiber welche Anzahl von KVz parallel mit DSL-Technik erschlossen haben. Hierbei bitte ich ebenfalls um eine Aufteilung in zwei Übersichten. Die erste Übersicht soll den Zustand vor dem 10.04.2013 und den aktuellen Zustand wiederspiegeln. Beispieldaten: Niedersachsen EWE, Telekom Deutschland 20 parallel erschlossene KVz Nordrhein-Westfalen NetCologne, Telekom Deutschland 5 parllel erschlossene KVz Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, so bitte ich diese bei der Telekom Deutschland GmbH zu erfragen. Hintergrund: Der Einsatz der Vectoring-Technologie setzt voraus, dass nur ein Netzbetreiber an einem KVz entbündelte Teilnehmeranschlüsse mit Frequenzen oberhalb von 2,2 MHz betreibt. Um dies zu verhindern wurde die Vectoring-Liste eingerichtet, die von der Telekom Deutschland GmbH geführt wird. Sollte es hierbei Konflikte geben wird die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde entsprechende Entscheidungen treffen, welche (Zugangs-)Anträge abzulehnen sind. Das Handelsblatt berichtete am 09. Februar 2015 über Doppelausbauvorhaben beziehungsweise „Rosinenpickerei“ beim Breitbandausbau (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesnetzagentur-regulierer-beklagen-rosinenpickerei-beim-breitbandausbau/11349616.html). Im Artikel wird Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur wie folgt zitiert: „Es ist verwunderlich, wenn Unternehmen einerseits die hohen Kosten des Breitbandausbaus im ländlichen Raum beklagen, andererseits aber offenbar genug Geld dafür vorhanden ist, punktuell gerade dort einen parallelen Breitbandausbau zu finanzieren“, sagte der Präsident der Agentur, Jochen Homann, dem Handelsblatt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erbetenen Übersichten liegen der Bundesne…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
18. Februar 2015 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erbetenen Übersichten liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrer Pressemitteilung „Bundesnetzagentur übermittelt Vectoring-Entscheidu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
19. Februar 2015 20:16
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in Ihrer Pressemitteilung „Bundesnetzagentur übermittelt Vectoring-Entscheidung an EU-Kommission" vom 09. Juli 2013 heißt es: „Ein nach Maßgabe und unter Aufsicht der Bundesnetzagentur zu führendes Vectoring-Register, sog. Vectoring-Liste, soll allen Marktakteuren – Telekom und Wettbewerbern – Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben. In diesem Register soll der jeweils innerhalb eines Jahres beabsichtigte und dann tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau bzw. Vectoring Einsatz zuverlässig dokumentiert werden. Die Regelungen zur "Vectoring-Liste" sehen ferner umfassende Informations- und Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur vor, um Missbrauch zu verhindern." Aufgrund der erwähnten Informationsrechte gehe ich davon aus, dass der Bundesnetzagentur somit die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um die ursprüngliche Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die "Vectoring-Liste" wird durch die Deutsc…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
23. Februar 2015 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die "Vectoring-Liste" wird durch die Deutsche Telekom geführt. Um den Einsatz von Vectoring-Technik für die Telekom und Unternehmen, die planen Vectoring-Technik einzusetzen, zu ermöglichen, schließen die Telekom und das jeweilige Unternehmen eine Änderungsvereinbarung bezüglich des Teilnehmeranschlussleitungsvertrages und der Zusatzvereinbarung Schaltverteiler zum Einsatz von Vectoring. Bestandteil dieser Änderungsvereinbarung sind Regelungen zur Einsicht in die Vectoring-Liste. Die Telekom und an das jeweilige Unternehmen erhalten dann Einsicht in den Teil der Vectoring-Liste, in dem die bestehenden Erschließungen eingetragen sind. Der Teil der Liste, in dem die beabsichtigen Erschließungen erfasst sind, wird nur im Fall von Kollisionen zwischen Absichtsanzeigen und allein den jeweils anzeigenden Unternehmen für den jeweils betroffenen KVz zugänglich gemacht. Die von Ihnen erbetenen Übersichten liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: "Der Teil der Liste, in d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
23. Februar 2015 23:51
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: "Der Teil der Liste, in dem die beabsichtigen Erschließungen erfasst sind, wird nur im Fall von Kollisionen zwischen Absichtsanzeigen und allein den jeweils anzeigenden Unternehmen für den jeweils betroffenen KVz zugänglich gemacht." Wie viele Fälle von Kollisionen zwischen Absichtsanzeigen gibt es denn bisher? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Die Vectoring-Liste wird durch die Deutsche Telekom ge…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
27. Februar 2015 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Die Vectoring-Liste wird durch die Deutsche Telekom geführt. Statistische Informationen zur Vectoring-Liste werden durch die Bundesnetzagentur nicht erhoben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Verstehe ich Sie richtig, Sie können keine Aus…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
2. März 2015 22:56
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Verstehe ich Sie richtig, Sie können keine Aussage treffen, wie oft Sie als Bundesnetzagentur in das Vectoring-Listen Verfahren eingegriffen haben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Die Vectoring-Liste wird durch die Deutsche Telekom ge…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anzahl der Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH mit mehrfacher Kollokation [#8683]
Datum
3. März 2015 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse. Die Vectoring-Liste wird durch die Deutsche Telekom geführt. Statistische Informationen zur Vectoring-Liste werden durch die Bundesnetzagentur nicht erhoben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen