Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Friedrichshain Kreuzberg

Bitte teilen sie mir mit, wieviele erwachsene Personen Einzelfallhilfe nach dem 9 Sozialgesetzbuch in Berlin Neukölln im Jahre 2020 / 2021/ 2022/ 2023 erhalten haben. Wieviel Stunden Einzelfallhile wurden insgesamt bewilligt.
Von wie vielen Einzelfallhelfer_innen wurden die Einzelfallhilfen geleistet?

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Dorothea Kock
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Amt für Soziales - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Details
Von
Dorothea Kock
Betreff
Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Friedrichshain Kreuzberg [#304397]
Datum
27. März 2024 17:24
An
Amt für Soziales - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen sie mir mit, wieviele erwachsene Personen Einzelfallhilfe nach dem 9 Sozialgesetzbuch in Berlin Neukölln im Jahre 2020 / 2021/ 2022/ 2023 erhalten haben. Wieviel Stunden Einzelfallhile wurden insgesamt bewilligt. Von wie vielen Einzelfallhelfer_innen wurden die Einzelfallhilfen geleistet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dorothea Kock Anfragenr: 304397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304397/
Mit freundlichen Grüßen Dorothea Kock

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