Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Neukölln

Bitte teilen sie mir mit, wieviele erwachsene Personen Einzelfallhilfe nach dem 9 Sozialgesetzbuch in Berlin Neukölln im Jahre 2020 / 2021/ 2022/ 2023 erhalten haben. Wieviel Stunden Einzelfallhile wurden insgesamt bewilligt.
Welche Träger haben Einzelfallhilfe spezifisch für LGBTIQA Personen in Berlin Neukölln geleistet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Dorothea Kock
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
Dorothea Kock
Betreff
Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Neukölln [#298464]
Datum
27. Januar 2024 00:10
An
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen sie mir mit, wieviele erwachsene Personen Einzelfallhilfe nach dem 9 Sozialgesetzbuch in Berlin Neukölln im Jahre 2020 / 2021/ 2022/ 2023 erhalten haben. Wieviel Stunden Einzelfallhile wurden insgesamt bewilligt. Welche Träger haben Einzelfallhilfe spezifisch für LGBTIQA Personen in Berlin Neukölln geleistet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dorothea Kock Anfragenr: 298464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298464/
Mit freundlichen Grüßen Dorothea Kock
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Guten Tag Dorothea Kock, da der Sozialpsychiatrische Dienst Neukölln nicht mehr über die Bewilligung und Kostenüb…
Von
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
Antw: Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Neukölln [#298464]
Datum
31. Januar 2024 09:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag Dorothea Kock, da der Sozialpsychiatrische Dienst Neukölln nicht mehr über die Bewilligung und Kostenübernahme der Leistungen zur Teilhabe entscheidet, können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten. Ich leite Ihre Anfrage aber gern an den Teilhabefachdienst Neukölln weiter, wenn Sie dies wünschen. Geben Sie mir gern eine Rückmeldung hierzu. Bei Rückfragen können Sie mich gern anrufen. Mit freundlichem Gruß
Dorothea Kock
Guten Frau Ranaudo, Ich bitte darum die Anfrage an den Teilhabe Fachdienst Neukölln weiterzuleiten. Mit freundl…
An Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
Dorothea Kock
Betreff
AW: Antw: Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Neukölln [#298464]
Datum
31. Januar 2024 12:14
An
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Frau Ranaudo, Ich bitte darum die Anfrage an den Teilhabe Fachdienst Neukölln weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dorothea Kock Anfragenr: 298464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298464/

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Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Kock, Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Im Jahr 2020 haben im Bezirk Neu…
Von
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
Antw: Anzahl der laufenden Einzelfallhilfen in Neukölln [#298464]
Datum
15. Februar 2024 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Kock, Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Im Jahr 2020 haben im Bezirk Neukölln durchschnittlich 41 Personen, in den Jahren 2021 und 2022 durchschnittlich 45 Personen und im Jahr 2023 durchschnittlich 50 Personen eine Einzelfallhilfe nach dem SGB IX erhalten. Die Anzahl an bewilligten Gesamtstunden wird statistisch nicht erfasst. Die Frage nach Trägern, welche spezifische Angebote für LGBTIQA Personen erbringen, kann nicht beantworten werden. Einzelfallhilfe ist ein niedrigschwelliges Leistungsangebot zur Unterstützung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Teil der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX im Rahmen der Leistungsgruppe soziale Teilhabe, Nr. 149 Abs. 2 AV EH. Sie wird im Land Berlin ausschließlich von freiberuflich/ selbständig-arbeitenden Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern ausgeübt. Einzelfallhilfe umfasst in der Regel nur wenige Stunden pro Woche/ pro volljähriger, leistungsberechtigter Person. Für diese Anfrage erhebe ich nach der IFGGebV keine Gebühren. Mit freundlichen Grüßen