Anzahl der LIFG-Anfragen

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Darmstadt-Dieburg, des HUIG und VIG., Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG) und Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgende Informationen zu:

Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg sowie nachgeordneten Behörden des Kreises seit Beginn 2019 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen:

- ein Informationszugang gewährt werden konnte,
- ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde,
- Gebühren für die Auskunft erhoben wurden.

Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Behörden und nach Jahren aufzuschlüsseln.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung) und des Hessisches Umweltinformationsgesetz sowie des Verbraucherinformationsgesetz.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich nach § 7 (3) darüber zu unterrichten.

Falls Teile der Information Schutzbestimmungen unterliegen bitte ich Sie mir die Übrigen Teile nach § 11 dennoch zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Darmstadt-Dieburg, des HUIG und VIG., Umweltinformationsges…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der LIFG-Anfragen [#262667]
Datum
7. November 2022 18:05
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Darmstadt-Dieburg, des HUIG und VIG., Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG) und Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgende Informationen zu: Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg sowie nachgeordneten Behörden des Kreises seit Beginn 2019 eingegangen sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen: - ein Informationszugang gewährt werden konnte, - ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde, - Gebühren für die Auskunft erhoben wurden. Ich bitte Sie, diese Angaben auf die verschiedenen Behörden und nach Jahren aufzuschlüsseln. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung) und des Hessisches Umweltinformationsgesetz sowie des Verbraucherinformationsgesetz. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich nach § 7 (3) darüber zu unterrichten. Falls Teile der Information Schutzbestimmungen unterliegen bitte ich Sie mir die Übrigen Teile nach § 11 dennoch zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 262667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262667/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Darmstadt-Dieburg
Informationsfreiheit In den Jahren 2019-2022 gingen 25 Anfragen ein. 9 Anfragen davon wurden gewährt, 12 Anfragen …
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit
Datum
21. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
597,9 KB
In den Jahren 2019-2022 gingen 25 Anfragen ein. 9 Anfragen davon wurden gewährt, 12 Anfragen teilweise oder ganz abgelehnt und 3 an andere Behörden weitergeleitet.