Anzahl der Luftfilter / mobilen Luftfilter in Gebäuden des Staatsministeriums BW

Im Rahmen der Corona-Pandemie möchte ich wissen, ob und wie viele Luftfilteranlagen im Staatsministerium BW verwendet werden.

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele mobile Geräte und wie viele stationäre Geräte es dazu in Immobilien gibt, die vom Staatsministerium BW genutzt werden.

Sofern die Informationen vorhanden sind, wäre ich auch daran interessiert, zu wissen, wer die Geräte beantragt hat und wer diese finanziert hat.

Welche Kosten sind dafür angefallen?

Sind solche Daten auch bei Ihnen für andere Ministerien vorliegend? Oder soll ich mich an die einzelnen Ministerien selbst wenden? Wenn Daten vorliegen sein sollten, wäre ich auch über eine Veröffentlichung dieser Daten erfreut.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Corona-Pan…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Anzahl der Luftfilter / mobilen Luftfilter in Gebäuden des Staatsministeriums BW [#225390]
Datum
22. Juli 2021 22:11
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Corona-Pandemie möchte ich wissen, ob und wie viele Luftfilteranlagen im Staatsministerium BW verwendet werden. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele mobile Geräte und wie viele stationäre Geräte es dazu in Immobilien gibt, die vom Staatsministerium BW genutzt werden. Sofern die Informationen vorhanden sind, wäre ich auch daran interessiert, zu wissen, wer die Geräte beantragt hat und wer diese finanziert hat. Welche Kosten sind dafür angefallen? Sind solche Daten auch bei Ihnen für andere Ministerien vorliegend? Oder soll ich mich an die einzelnen Ministerien selbst wenden? Wenn Daten vorliegen sein sollten, wäre ich auch über eine Veröffentlichung dieser Daten erfreut.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 225390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225390/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Staatsministerium Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 22. Juli 2021 über die Anzahl der Luftfilter in den Gebäuden des Staatsministeriums Mit freundlic…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Juli 2021 über die Anzahl der Luftfilter in den Gebäuden des Staatsministeriums
Datum
17. August 2021 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen