Anzahl der Meldungen nach Art. 33 DSGVO vom Innenministerium; LKA und Polizeirevier Rostock

Die Anzahl der Meldungen nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO die Aufgrund einer durch Zeitablauf rechtswidrig gewordener Datenverarbeitung eingegangen sind, soweit einfach möglich, begrenzt auf Innenministerium; LKA und Polizeirevier Rostock für das Jahr 2023.
Beispiel: Daten wären zu löschen gewesen, da die Daten für die Polizeiarbeit nicht mehr relevant sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Meldungen nach Art. 33 DSGVO vom Innenministerium; LKA und Polizeirevier Rostock [#296388]
Datum
6. Januar 2024 07:21
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Meldungen nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO die Aufgrund einer durch Zeitablauf rechtswidrig gewordener Datenverarbeitung eingegangen sind, soweit einfach möglich, begrenzt auf Innenministerium; LKA und Polizeirevier Rostock für das Jahr 2023. Beispiel: Daten wären zu löschen gewesen, da die Daten für die Polizeiarbeit nicht mehr relevant sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296388/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfr…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Fwd: Anzahl der Meldungen nach Art. 33 DSGVO vom Innenministerium; LKA und Polizeirevier Rostock [#296388]
Datum
9. Januar 2024 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) vom 06.01.2024, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ihre Anfrage erhält folgendes Aktenzeichen: 5.8.1.020/083 Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referat kann ich Ihnen mitteilen, dass der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V keine entsprechend von Ihnen angefragten Meldungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich wünsche Ihnen eine gesundes neues Jahr 2024. Ich danke für die sehr schnelle un…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Anzahl der Meldungen nach Art. 33 DSGVO vom Innenministerium; LKA und Polizeirevier Rostock [#296388]
Datum
9. Januar 2024 12:05
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich wünsche Ihnen eine gesundes neues Jahr 2024. Ich danke für die sehr schnelle und präzise Antwort. Die Anfrage hat sich nach meiner Ansicht mit der Antwort erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296388/