Anzahl der Mitarbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenter Köln

Anfrage an: Jobcenter Köln

Bitte teilen Sie mir mit die Anzahl der Mitarbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenter Köln.
Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Widersprüche und Klageverfahren usw. von einem Mitarbeiter der Widerspruchsstelle pro Monat bearbeitet werden können.
Bitte teilen Sie mir mit die Anzahl der Widersprüche und Klageverfahren die von der Widerspruchsstelle bearbeitet wurden/werden für den letzten aktuellsten zur Verfügung stehenden Zeitraum, 6 Monate oder mehr.

Hintergrund ist ein Schriftsatz des Jobcenter Köln im Rahmen eines Klageverfahrens, Zitat "Der Beklagten ist es wegen vorübergehender Abwesenheit der alleinigen für die Bearbeitung der Klagen zuständigen Sachbearbeiterin und der hohen Arbeitsbelastung im aktenführenden Geschäftsbereich nicht möglich, die zur Rückgabe der Unterlagen gesetzte Frist einzuhalten."

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Jobcenter Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Mitarbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenter Köln [#20447]
Datum
22. Februar 2017 12:50
An
Jobcenter Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit die Anzahl der Mitarbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenter Köln. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Widersprüche und Klageverfahren usw. von einem Mitarbeiter der Widerspruchsstelle pro Monat bearbeitet werden können. Bitte teilen Sie mir mit die Anzahl der Widersprüche und Klageverfahren die von der Widerspruchsstelle bearbeitet wurden/werden für den letzten aktuellsten zur Verfügung stehenden Zeitraum, 6 Monate oder mehr. Hintergrund ist ein Schriftsatz des Jobcenter Köln im Rahmen eines Klageverfahrens, Zitat "Der Beklagten ist es wegen vorübergehender Abwesenheit der alleinigen für die Bearbeitung der Klagen zuständigen Sachbearbeiterin und der hohen Arbeitsbelastung im aktenführenden Geschäftsbereich nicht möglich, die zur Rückgabe der Unterlagen gesetzte Frist einzuhalten."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Köln
AW: FragdenStaat Mein Zeichen: 701 DSB 19/17 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer M…
Von
Jobcenter Köln
Betreff
AW: FragdenStaat
Datum
24. Februar 2017 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: 701 DSB 19/17 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 22.02.2017. Ich bitte Sie zu konkretisieren, wer Anspruchsteller (Antragsteller/in Antragsteller/in) ist. Inhaber des Informationsanspruches kann „jeder“ sein, d. h. Deutsche und Ausländer im In- und Ausland, auch juristische Personen des Privatrechts sind zugangsberechtigt; ebenfalls nicht rechtsfähige Vereinigungen wie Bürgerinitiativen und Verbände (Personenvereinigungen), sofern sie organisatorisch hinreichend verfestigt sind (BVerwGE 108, 369ff). Um eine gültige Anfrage zu stellen, benötige ich Ihren Namen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Köln
AW: FragdenStaat Mein Zeichen: 701 DSB 19/17 Sehr geehrter Herr/Frau Antragsteller/in Antragsteller/in, nach der G…
Von
Jobcenter Köln
Betreff
AW: FragdenStaat
Datum
10. März 2017 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: 701 DSB 19/17 Sehr geehrter Herr/Frau Antragsteller/in Antragsteller/in, nach der Gesetzesbegründung muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können (so BT-Drs. 15/4493, S. 14). Ich bitte Sie, entsprechende Angaben zu machen. Mit freundlichen Grüßen