Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben

Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Auch Beamte), die seit 2019 gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben. Bitte jahr für jahr aufschreiben. Meine Adr steht unten

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    9. November 2022
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl Ihrer M…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben [#260390]
Datum
7. Oktober 2022 17:02
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Auch Beamte), die seit 2019 gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben. Bitte jahr für jahr aufschreiben. Meine Adr steht unten
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 07/10/22 habe ich an Sie einen Antrag verschickt. Wie in meiner Nachricht anges…
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AW: Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben [#260390]
Datum
11. Oktober 2022 18:03
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 07/10/22 habe ich an Sie einen Antrag verschickt. Wie in meiner Nachricht angesprochen bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben [#260390]
Datum
25. Oktober 2022 11:10
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 07/10/22 habe ich an Sie einen Antrag verschickt. Wie in meiner Nachricht angesprochen bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben [#260390]
Datum
4. November 2022 10:35
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Sehr geehrte Damen und Herren, am 07/10/22 habe ich an Sie einen Antrag verschickt. Wie in meiner Nachricht angesprochen bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI.0003 EB und Antwort Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie de…
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Betreff
GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI.0003 EB und Antwort
Datum
7. November 2022 08:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,6 MB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
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GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI [#260390] Guten Tag, § 15 S. 1 VwVfG normiert, dass Sie verlangen können, dass ei…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI [#260390]
Datum
28. März 2023 19:43
An
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Guten Tag, § 15 S. 1 VwVfG normiert, dass Sie verlangen können, dass ein Empfangsbevollmächtigter ernannt wird. Sie unterschlagen jedoch, dass - falls ich dies nicht tue - lediglich die Beweislast auf mich übergeht. Die Zustellung auch ins Ausland wird durch § 15 VwVfG nicht verboten - im Gegenteil! Es ist mein Recht keinen Empfangsbevollmächtigten zu ernennen. Die Folgen muss ich jedoch selbst tragen. Dies ergibt sich auch den Wortlaut des Gesetz, da die folgende Normierung ansonsten ohne eigenen Regelungsgehalt wäre: “Unterlässt er dies, gilt ein an ihn gerichtetes Schriftstück am siebenten Tage nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tage nach der Absendung als zugegangen.” In Verbindung mit § 9 VwZG erbete ich daher die Zustellung ins Ausland. Meine Identität weise ich Ihnen anderweitig durch Kopie meines Ausweis/Pass nach. Ich bitte Sie daher dieses einer Transparenzbehörde unwürdige Gebaren nun zu beenden und auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren. Ich beantrage, dass mein Antrag vom 07.10.2022 nun umgehend einer Bearbeitung zugeführt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI [#260390] Guten Tag, § 15 S. 1 VwVfG normiert, dass Sie verlangen können, das…
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Betreff
AW: GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI [#260390]
Datum
6. April 2023 20:35
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, § 15 S. 1 VwVfG normiert, dass Sie verlangen können, dass ein Empfangsbevollmächtigter ernannt wird. Sie unterschlagen jedoch, dass - falls ich dies nicht tue - lediglich die Beweislast auf mich übergeht. Die Zustellung auch ins Ausland wird durch § 15 VwVfG nicht verboten - im Gegenteil! Es ist mein Recht keinen Empfangsbevollmächtigten zu ernennen. Die Folgen muss ich jedoch selbst tragen. Dies ergibt sich auch den Wortlaut des Gesetz, da die folgende Normierung ansonsten ohne eigenen Regelungsgehalt wäre: “Unterlässt er dies, gilt ein an ihn gerichtetes Schriftstück am siebenten Tage nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tage nach der Absendung als zugegangen.” In Verbindung mit § 9 VwZG erbete ich daher die Zustellung ins Ausland. Meine Identität weise ich Ihnen anderweitig durch Kopie meines Ausweis/Pass nach. Ich bitte Sie daher dieses einer Transparenzbehörde unwürdige Gebaren nun zu beenden und auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren. Ich beantrage, dass mein Antrag vom 07.10.2022 nun umgehend einer Bearbeitung zugeführt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI [#260390] Guten Tag, § 15 S. 1 VwVfG normiert, dass Sie verlangen können, das…
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Betreff
AW: GZ 900-0001#2022/0018-0104 LfDI [#260390]
Datum
11. April 2023 20:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, § 15 S. 1 VwVfG normiert, dass Sie verlangen können, dass ein Empfangsbevollmächtigter ernannt wird. Sie unterschlagen jedoch, dass - falls ich dies nicht tue - lediglich die Beweislast auf mich übergeht. Die Zustellung auch ins Ausland wird durch § 15 VwVfG nicht verboten - im Gegenteil! Es ist mein Recht keinen Empfangsbevollmächtigten zu ernennen. Die Folgen muss ich jedoch selbst tragen. Dies ergibt sich auch den Wortlaut des Gesetz, da die folgende Normierung ansonsten ohne eigenen Regelungsgehalt wäre: “Unterlässt er dies, gilt ein an ihn gerichtetes Schriftstück am siebenten Tage nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tage nach der Absendung als zugegangen.” In Verbindung mit § 9 VwZG erbete ich daher die Zustellung ins Ausland. Meine Identität weise ich Ihnen anderweitig durch Kopie meines Ausweis/Pass nach. Ich bitte Sie daher dieses einer Transparenzbehörde unwürdige Gebaren nun zu beenden und auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren. Ich beantrage, dass mein Antrag vom 07.10.2022 nun umgehend einer Bearbeitung zugeführt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben“ [#260390]
Datum
11. April 2023 21:02
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Antrag anch dem LTranspG nicht innerhalb der gestzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet wurde. Bis heute liegen mir die Unterlagen nicht vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 260390.pdf - 2022-11-07_1-eb-und-antwort.pdf Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/
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Einen Guten Tag, am 11.4.23 habe ich bei Ihnen eine Vermittlung beantragt. Können Sie mich bitte über den Stand d…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben“ [#260390]
Datum
2. Mai 2023 00:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Einen Guten Tag, am 11.4.23 habe ich bei Ihnen eine Vermittlung beantragt. Können Sie mich bitte über den Stand der Vermittlung (Ergebnisstand) informieren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-…
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Betreff
AW: Anfrage „Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben“ [#260390]
Datum
7. Mai 2023 17:20
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Mitarbeiter, die gegen Computerbenutzungs- bzw. Social-Media-Regeln verstoßen haben“ vom 07.10.2022 (#260390) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Vermittlungsantrag vom 11.04.2023 [#260390] Einen Guten Tag, am 11.4.2023 habe ich bei Ihnen eine Vermittlung bea…
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Betreff
Vermittlungsantrag vom 11.04.2023 [#260390]
Datum
13. Mai 2023 14:18
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Einen Guten Tag, am 11.4.2023 habe ich bei Ihnen eine Vermittlung beantragt. Können Sie mich bitte über den Stand der Vermittlung (Ergebnisstand) informieren? Hat die Behörde eine Stellungnahme abgegeben? Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Bis 19.05.2023 bitte ich Sie spätestens um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/

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AW: Vermittlungsantrag vom 11.04.2023 [#260390] Einen Guten Tag, am 11.4.2023 habe ich bei Ihnen eine Vermittlung…
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Betreff
AW: Vermittlungsantrag vom 11.04.2023 [#260390]
Datum
22. Mai 2023 17:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Einen Guten Tag, am 11.4.2023 habe ich bei Ihnen eine Vermittlung beantragt. Können Sie mich bitte über den Stand der Vermittlung (Ergebnisstand) informieren? Hat die Behörde eine Stellungnahme abgegeben? Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260390/ Bis 26.05.2023 bitte ich Sie spätestens um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260390/