Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei

Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.

(Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273163]
Datum
15. März 2023 16:37
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273163/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-80/2023 …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273163]
Datum
22. März 2023 11:36
Status
Warte auf Antwort
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-80/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ich darf Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen an das Landespolizeipräsidium vom 15. März 2023 (Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273163]) bestätigen. Wir haben die zuständigen Stellen bereits angefragt und kommen nach Eingang der hier erforderlichen Informationen unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-80/2023 …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273163]
Datum
24. März 2023 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-80/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich darf Ihnen bzgl. Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen an das Landespolizeipräsidium des Saarlandes vom 15. März 2023 (Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273163]) folgende Zahlen mitteilen: Im Jahr 2021 wurden über die Onlinewache der Polizei des Saarlandes 12 Strafanzeigen erstattet, bei denen die saarländischen Strafverfolgungsbehörden örtlich und/oder sachlich nicht zuständig gewesen sind. Eine Weiterleitung erfolgte somit an folgende Behörden bzw. die Landespolizei des jeweiligen Bundeslandes: - Bundespolizei (5 Fälle) - Rheinland-Pfalz (2 Fälle) - Sachsen (2 Fälle) - Nordrhein-Westfalen (1 Fall) - Bayern (2 Fälle) Im Jahr 2022 wurden über die Onlinewache der Polizei des Saarlandes 7 Strafanzeigen erstattet, bei denen die saarländischen Strafverfolgungsbehörden örtlich und/oder sachlich nicht zuständig gewesen sind. Eine Weiterleitung erfolgte somit an folgende Behörden bzw. die Landespolizei des jeweiligen Bundeslandes: - Bundespolizei (2 Fälle) - Rheinland-Pfalz (1 Fall) - Nordrhein-Westfalen (2 Fälle) - Niedersachsen (1 Fall) - Baden-Württemberg (1 Fall) Im Jahr 2023 wurden bisher über die Onlinewache der Polizei des Saarlandes 5 Strafanzeigen erstattet, bei denen die saarländischen Strafverfolgungsbehörden örtlich und/oder sachlich nicht zuständig gewesen sind. Eine Weiterleitung erfolgte somit an folgende Behörden bzw. die Landespolizei des jeweiligen Bundeslandes: - Bundespolizei (1 Fall) - Rheinland-Pfalz (2 Fälle) - Freie Hansestadt Bremen (1 Fall) - Nordrhein-Westfalen (1 Fall) Ich hoffe, dass Ihre Auskunft hiermit zufriedenstellend erteilt wurde. Diese ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen