Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei

Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.

(Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273045]
Datum
14. März 2023 14:45
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.) Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ihre Anfrage vom 14.03.2023 zu Strafanzeigen über die Onlinewache Sehr << Antragsteller:in >> Ihre An…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.03.2023 zu Strafanzeigen über die Onlinewache
Datum
21. März 2023 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist dem Ministerium des Innern und für Kommunales zugegangen und wird von hier zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg weitergeleitet. Von dort wird Ihnen geantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben genannte Anfrage. Mit freundli…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273045]
Datum
14. April 2023 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
464,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben genannte Anfrage. Mit freundlichen Grüßen