Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei

Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.

(Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Der Senator für Inneres Details
Von
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Betreff
Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273046]
Datum
14. März 2023 14:45
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl aller über die Online-Wache Ihres Landes getätigten Strafanzeigen, welche außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihres Landes lagen und folglich lediglich an die zuständige Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft eines anderen Landes übermittelt wurden, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Jahr und zuständigem Land.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (Hintergrund: In einigen Ländern, wie Bayern oder NRW, ist es bis dato nur für einige bestimmte Straftaten möglich, eine Anzeige über die Online-Wache des Landes zu erstatten. Ein Workaround hierfür liegt in der Erstattung der Anzeige über die Online-Wache eines anderen Landes, wodurch diese Anzeige durch die dortigen Strafverfolgungsbehörden an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden muss, sofern es sich um eine legitime Strafanzeige handelt.) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Der Senator für Inneres
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#273046] auf In…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Anzahl der Online-Anzeigen von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Landespolizei [#273046]
Datum
8. Mai 2023 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#273046] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 14.03.2023. Die nachstehende Tabelle enthält die im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage stehende, statistische Auswertung der Onlinewache. Ein expliziter Ausweis der faktischen Zuständigkeit sowie eine weitergehende Aufschlüsselung (z. B. bezüglich Zuständigkeiten vereinzelter Länder) ist technisch leider nicht möglich. Jahr Anzahl der über die Onlinewache der Polizei Bremen erstatteten Anzeigen/Meldungen hiervon Export @rtus1 Vorgänge, bei denen der Tatort außerhalb Bremens liegt2 2023 1344 1044 24 2022 5982 4819 154 2021 4458 3719 161 2020 4318 3718 200 2019 3616 3200 25 2018 2752 2511 16 2017 1357 1199 3 1) Von der Polizei Bremen eingesetztes Vorgangsbearbeitungssystem. 2) Die Angaben umfassen auch Delikte des Phänomenbereichs „Internet“, so dass sich hieraus keine zwangsläufige Zuständigkeit für Strafverfolgungsbehörden außerhalb ergibt. Mit freundlichen Grüßen