Anzahl der Ordnungswidreigkeiten durch Privatpersonen

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der Verwarngelder bzw. der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr sowie die Häufigkeit der Verfahrensergebnisse (bspw. Einstellung, etc.). Nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 …
An Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde Details
Von
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Betreff
Anzahl der Ordnungswidreigkeiten durch Privatpersonen [#302071]
Datum
5. März 2024 19:17
An
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der Verwarngelder bzw. der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr sowie die Häufigkeit der Verfahrensergebnisse (bspw. Einstellung, etc.). Nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister. Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns zeitnah mit Ih…
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. März 2024 19:17
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen - auch telefonisch - ab. Sachstandsanfragen können derzeit nicht beantwortet werden. Allgemeine Informationen zu Ihren Fragen finden Sie unter anderem unter https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028411. Hinweis zum Antragsverfahren: Sofern Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben greift die sogenannte Fiktionswirkung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG. Demnach gilt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel mit allen Nebenbestimmungen (bspw. Arbeitserlaubnis) bis zur Entscheidung über Ihren neu gestellten Antrag fort. Diese Fiktionswirkung gilt auch wenn Ihnen die Fiktionsbescheinigung noch nicht ausgestellt wurde bzw. die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist und über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Dear Sir or Madam, Thank you very much for your message. We will get back to you in due time. We kindly ask you to refrain from further inquiries by email or telephone. Questions pertaining to the state of affairs cannot be answered at the moment. You can find general information regarding your questions, amongst other things, at https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028411. Information on the application procedure: In case you applied for an extension of your previous residence permit before its expiry, the so-called “Fiktionswirkung” (continued validity of your previous residence permit) shall apply according to § 81 (4) of the German Law on Residence. This means that your previous residence permit will continue to be valid including all ancillary provisions (such as work permit) until your application for a residence permit extension has been reviewed. This effect of continued validity persists if your temporary residence permit (“Fiktionsbescheinigung”) has not been issued yet or if the temporary residence permit has expired and your application for such an extension has not been reviewed yet. Thank you very much for your understanding. Ihre Ausländerbehörde