Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Ergebnis der Anfrage

2022 gingen 3.814 und 2023 3.707 Privatanzeigen wegen Verstößen im ruhenden Verkehr ein. Grundsätzlich führt jede Anzeige zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Höhe der verhängten Verwarnungsgelder wird nicht gesondert erfasst und kann auch nicht mehr ermittelt werden, da die Akten zu den Fällen 6 Monate nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu vernichten bzw. zu löschen sind. Eintrage in des Fahreignungsregister erfolgten keine.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302112]
Datum
6. März 2024 06:28
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302112/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Braunschweig
Sehr << Antragsteller:in >> 2022 gingen 3.814 und 2023 3.707 Privatanzeigen wegen Verstößen im ruhend…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302112]
Datum
7. März 2024 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> 2022 gingen 3.814 und 2023 3.707 Privatanzeigen wegen Verstößen im ruhenden Verkehr ein. Grundsätzlich führt jede Anzeige zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Höhe der verhängten Verwarnungsgelder wird nicht gesondert erfasst und kann auch nicht mehr ermittelt werden, da die Akten zu den Fällen 6 Monate nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu vernichten bzw. zu löschen sind. Eintrage in des Fahreignungsregister erfolgten keine. Mit freundlichen Grüßen