Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2…
An Landkreis Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302141]
Datum
6. März 2024 11:06
An
Landkreis Wolfenbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302141/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Wolfenbüttel
Sehr << Antragsteller:in >> die Ermittlung der Anzahl eingegangener Privatanzeigen ist aus dem hier e…
Von
Landkreis Wolfenbüttel
Betreff
WG: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302141]
Datum
8. März 2024 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Ermittlung der Anzahl eingegangener Privatanzeigen ist aus dem hier eingesetzten Fachverfahren leider nicht möglich. Ihre Anfrage kann ich daher nicht beantworten. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Das ist traurig. Vielleicht sollte Sie über ein Wechsel des Fachverfahrens nachdenk…
An Landkreis Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302141]
Datum
8. März 2024 12:16
An
Landkreis Wolfenbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Das ist traurig. Vielleicht sollte Sie über ein Wechsel des Fachverfahrens nachdenken. Oder die Anforderung beim bestehenden Softwarehersteller ihres Fachverfahrens platzieren. Jede Excel-Tabelle kann ja Daten auswerten. So gut wie jede Kommune kann Daten zu Ordnungswidrigkeiten erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302141/