Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Landkreis Stade

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2…
An Landkreis Stade Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302142]
Datum
6. März 2024 11:07
An
Landkreis Stade
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302142/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen“ vom …
An Landkreis Stade Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302142]
Datum
9. April 2024 06:41
An
Landkreis Stade
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen“ vom 06.03.2024 (#302142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Stade
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Begehren, Ihnen Auskünfte zur „Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzei…
Von
Landkreis Stade
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302142]
Datum
9. April 2024 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Begehren, Ihnen Auskünfte zur „Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen“ zu erteilen, kann nicht entsprochen werden; die von Ihnen genannten Vorschriften sind nicht einschlägig, und im Übrigen sind gesetzliche Anspruchsgrundlagen nicht ersichtlich. Auch sind Sie nach meinen Erkenntnissen aus meinem Zuständigkeitsbereich nicht selbst Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, auf das die erbetenen Informationen zuträfen. Hochachtungsvoll Im Auftrag Kück //