Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Landkreis Gifhorn

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2…
An Landkreis Gifhorn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302470]
Datum
8. März 2024 12:24
An
Landkreis Gifhorn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302470/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Gifhorn
Sehr << Antragsteller:in >> neben dem Landkreis Gifhorn obliegt es den kreisangehörigen Gemeinden eig…
Von
Landkreis Gifhorn
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302470]
Datum
18. März 2024 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> neben dem Landkreis Gifhorn obliegt es den kreisangehörigen Gemeinden eigenständig den ruhenden Verkehr zu überwachen und die Verfahren abschließend zu bearbeiten. Da eine einheitliche Statistik über diese Verfahren nicht geführt wird, kann über die Gesamtanzahl der Privatanzeigen im Landkreis Gifhorn aufgeteilt nach Jahren und Höhe keine Aussage getroffen werden kann. Mit freundlichen Grüßen