Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 …
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302715]
Datum
11. März 2024 11:57
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302715/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
AZ 2172024 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages au…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
WG: [Extern] Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302715]
Datum
12. März 2024 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ 2172024 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 11.03.2024 zwecks der Information zur Anzahl der Ordnungswidrigkeitenb durch Privatpersonen im ruhender Verkehr. Leider können wir Ihnen keine Informationen zukommen lassen, da uns diese Angaben nicht vorligen. Der Bereich des ruhenden Verkehrs obliegt den Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Trier. Für weitergehende Fragestellugen wenden Sie sich bitte an die dortigen Stellen. Wir verweisen auf § 11 Abs. 3 LTranspG. Wir werten die Angeleghenheit somit unsererseits als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg
AZ 21/2024 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages au…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
WG: [Extern] Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302715]
Datum
12. März 2024 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ 21/2024 LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 11.03.2024 zwecks der Information zur Anzahl der Ordnungswidrigkeitenb durch Privatpersonen im ruhender Verkehr. Leider können wir Ihnen keine Informationen zukommen lassen, da uns diese Angaben nicht vorligen. Der Bereich des ruhenden Verkehrs obliegt den Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Trier. Für weitergehende Fragestellugen wenden Sie sich bitte an die dortigen Stellen. Wir verweisen auf § 11 Abs. 3 LTranspG. Wir werten die Angeleghenheit somit unsererseits als erledigt. Mit freundlichen Grüßen