Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302716]
Datum
11. März 2024 11:57
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302716/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage haben wir beim zuständigen Fachamt nachgef…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302716]
Datum
21. März 2024 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage haben wir beim zuständigen Fachamt nachgefragt und möchten Ihnen folgende Daten zur Verfügung stellen: Im Jahr 2022 wurden im ruhenden Verkehr 3.178 Privatanzeigen mit einem Gesamtbetrag von 121.140,46.- € und 63 Punkteeintragungen im Fahreignungsregister (FAER) bearbeitet. Im Jahr 2023 wurden im ruhenden Verkehr 2.454 Privatanzeigen mit einem Gesamtbetrag von 100.444,49.- € und 26 Punkteeintragungen im Fahreignungsregister (FAER) bearbeitet. Die Höhe der einzelnen Verwarnungs- und Bußgelder bewegt sich in der Regel zwischen 10-100€. Mit freundlichen Grüßen