Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Göttingen

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) G…
An Stadt Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302815]
Datum
12. März 2024 07:42
An
Stadt Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Göttingen (Informationsfreiheitssatzung Göttingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302815/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Göttingen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal muss ich Ihnen mitteilen, dass das Umweltinformationsgese…
Von
Stadt Göttingen
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302815]
Datum
12. März 2024 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal muss ich Ihnen mitteilen, dass das Umweltinformationsgesetz Niedersachsen hinsichtlich Ihrer Anfrage nicht zum Tragen kommt, da die von Ihnen gewünschten Auskünfte keine Umweltinformationen betreffen. Auch ein Anspruch nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen besteht nicht, da von dieser Satzung ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betroffen sind (§ 1 Satz 2 der Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Göttingen vom 09.09.2011). Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises geahndet. Ungeachtet der rechtlichen Gegebenheiten werden die Daten bei der Stadt Göttingen auch nicht so erfasst, dass Ihre Anfrage ohne größeren Verwaltungsaufwand beantwortet werden könnte. Mit freundlichen Grüßen