Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Landkreis Helmstedt

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2…
An Landkreis Helmstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302817]
Datum
12. März 2024 07:44
An
Landkreis Helmstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302817/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Helmstedt
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen benannten Grundla…
Von
Landkreis Helmstedt
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302817]
Datum
19. März 2024 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen benannten Grundlagen einen Auskunftsanspruch in dieser Angelegenheit nicht begründen. Darüber hinaus ist es mir aus tatsächlichen Gründen nicht möglich die begehrten Daten zu liefern, weil bei uns Privatanzeigen unter dem gleichen Aktenzeichenkreis bearbeitet werden, wie Anzeigen und Überleitungen kreisangehöriger Kommunen und daher nicht gesondert ausgewertet werden können. Mit freundlichen Grüßen,