Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302872]
Datum
12. März 2024 13:29
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302872/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Trier
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer Anfrage können wir Ihnen systembedingt nur in begr…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302872]
Datum
5. April 2024 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer Anfrage können wir Ihnen systembedingt nur in begrenztem Umfang Daten liefern. Gemäß § 4 Abs.2 LTranspG unterliegen der Transparenzpflicht nur Informationen, über die die transparenzpflichtigen Stellen verfügen. Es besteht dagegen keine Ermittlungspflicht. Über das Portal „Civento“ haben wir im Zeitraum 2019 bis 2023 Privatanzeigen in nachfolgender Anzahl erhalten: 2022 818 2023 845 In unserer Fachsoftware „EurOwiG“ haben wir folgende Anzahl von Verfahren mit Zeuge „Privatanzeige“ erfasst: 2022 677 2023 805 Die Differenz erklärt sich daraus, dass eine erhebliche Anzahl von Anzeigen, die über die Plattform Civento eingehen, nach einer Sichtprüfung Fehler aufweisen und daher nicht in EurOwiG erfasst und verfolgt werden. Die Ursachen können in unvollständigen, unklaren oder falschen Angaben liegen. Im Gegenzug sind in den Zahlen aus EurOwiG auch Privatanzeigen enthalten, die nicht über die Plattform Civento eingegangen sind. Eine detailliertere Erfassung zu statistischen Zwecken erfolgt nicht. Die Höhe der festgesetzten Verwarnungs- und Bußgelder kann lediglich aus EurOwiG heraus summarisch festgehalten werden. Eine Auswertung nach Beträgen von Einzelfällen ist nicht möglich. Die Beträge müssen auch nicht in Relation zu den Fallzahlen stehen, da nicht festgehalten wird, wie viele solcher Verfahren später im Rahmen von Ermessensentscheidungen eingestellt werden. 2022 19.120 € 2023 26.270 € Bzgl. der Vergabe von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) beim KBA können wir keine Angaben machen, da diese Auswertungsmöglichkeit systembedingt nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich dürfte hier die Zahl pro Jahr jedoch im niedrigen einstelligen Bereich liegen oder gar gegen Null tendieren. Im Bereich des ruhenden Verkehrs führen nur wenige Verstöße bzw. Tatbestände zu Eintragungen im FAER (z.B. Gehwegparken mit Behinderung). Diese kommen bei Privatanzeigen selten zum Einsatz, auf Grund der Qualität der Beweismittel (Fotos). Mit freundlichen Grüßen