Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Kassel

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302101]
Datum
5. März 2024 23:10
An
Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302101/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Kassel
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihrer E-Mail vom 5. März 2024 möchte ich Ihnen folgendes mitteile…
Von
Stadt Kassel
Betreff
AW: [EXTERN] Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302101]
Datum
13. März 2024 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihrer E-Mail vom 5. März 2024 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Stadt Kassel vertritt folgende Auffassung zu Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Regelung des § 1 Informationsfreiheitsgesetz beschränkt die Anwendung der §§ 80 ff HDSIG nur auf solche Informationen, die aus dem eigenen Wirkungskreis (Selbstverwaltungsangelegenheiten) der Stadt Kassel stammen. Da die Überwachung des Straßenverkehrs in den übertragenen Wirkungskreis (Auftragsangelegenheiten) fällt, kann die Herausgabe oder Bekanntgabe der gewünschten Auskünfte nicht auf §§ 80 ff. HDSIG gestützt werden. Wir bedauern Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Freundliche Grüße