Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Leipzig

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302104]
Datum
5. März 2024 23:31
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302104/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302104]
Datum
6. März 2024 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/ sächs. UIG zur Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen haben wir erhalten und an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen wird abgelehnt, da kein Anspruch …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#302104]
Datum
8. März 2024 12:10
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen wird abgelehnt, da kein Anspruch besteht. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt Leipzig. Nach § 3 IFS hat jede natürliche Person, die Einwohner/in (i. S. v. § 10 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung [SächsGemO]) der Stadt Leipzig ist und in dieser ihre Hauptwohnung hat, sowie jede juristische Person mit Sitz in Leipzig Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen. Einerseits sind Sie ausweislich der von Ihnen angegebenen Postanschrift kein Einwohner der Stadt Leipzig. Andererseits handelt es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um solche, die von der Informationsfreiheitssatzung erfasst sind. Von der Satzung erfasst werden gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 IFS ausschließlich weisungsfreie Angelegenheiten im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 SächsGemO. Bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht durch die Stadt Leipzig handelt es sich jedoch gemäß § 2 S. 1 und 2 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiZuVO) um Weisungsaufgaben. Auch aus anderen Vorschriften ergibt sich kein Anspruch. Vorliegend ist weder der Anwendungsbereich des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) noch des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, da die von Ihnen begehrten Informationen keine im Sinne der angeführten Gesetze sind. Insoweit wird auf die Begriffsbestimmungen zu Umweltinformationen in § 3 Abs. 2 SächsUIG und zu Informationen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes in § 2 Abs. 1 S. 1 VIG verwiesen. Das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG) findet ebenfalls keine Anwendung, da die Stadt Leipzig keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne von § 4 Abs. 2 SächsTranspG ist. Es wurde keine Satzung erlassen, in der die Stadt Leipzig sich dazu verpflichtet hat, eine transparenzpflichtige Stelle zu sein. Die Zahl der jährlichen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wird im Statistischen Jahrbuch der Stadt Leipzig veröffentlicht. Unter https://statistik.leipzig.de/statpubl/index.aspx?cat=1&rub=1 können Sie die Jahrgänge 2001 bis 2023 abrufen, die jeweils die Zahlen für die fünf Vorjahre enthalten. Mit freundlichen Grüßen