Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen in Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Darmstadt durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 5 Follower:innen
Hannes Reinard
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Hannes Reinard
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen in Darmstadt [#302426]
Datum
7. März 2024 21:10
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Darmstadt durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannes Reinard Anfragenr: 302426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302426/ Postanschrift Hannes Reinard << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannes Reinard
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Reinard, vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern]Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen in Darmstadt [#302426]
Datum
19. März 2024 09:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
rechtsbehelfsbelehrungifs.pdf
41,9 KB
Sehr geehrter Herr Reinard, vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Wir beantworten Ihnen Ihre Anfrage wie folgt: Im Jahr 2022 sind insgesamt 3.298 Anzeigen von Privatpersonen eingegangen, was zu einem Gesamtbetrag von 90.923 EUR an Verwarnungsgeldern geführt hat. Im Jahr 2023 sind insgesamt 2.610 eingeleitete Fälle aufgrund von Privatanzeigen zu verzeichnen, was zu einem Gesamtbetrag von 64.955 EUR an Verwarngeldern geführt hat. Da es hier nur um Verwarnungsgelder geht, werden keine Punkte im Fahreignungsregister vergeben. Freundliche Grüße
Hannes Reinard
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Leider sind meine Fragen noch nicht ganz bea…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Hannes Reinard
Betreff
AW: Antw: [Extern]Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen in Darmstadt [#302426]
Datum
21. März 2024 07:04
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Leider sind meine Fragen noch nicht ganz beantwortet. Mich würde nämlich an erster Stelle das Verhältnis von eingegangenen Privatanzeigen zu der Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen interessieren. Sie schreiben, 2022 sind 3298 Anzeigen eingegangen. Wieviele davon haben zu Verwarnungsgeldern geführt? Sie schreiben, 2023 gab es 2610 eingeleitete Fälle. Resultierend aus wievielen Privatanzeigen? Ich möchte also unterm Strich wissen, ob und in welchem Grad Privatanzeigen von Ihnen bearbeitet werden. Lohnt es sich als Bürger, hier das Ordnungsamt zu unterstützen und damit indirekt der Gesellschaft zu helfen, in dem man Falschparker anzeigt, oder verläuft das Ganze eigentlich im Sand, weil die Behörder überfordert ist? Ihre Antworten sehen dazu schon vielversprechend aus, aber wenn ich schon dran bin, dann wüsste ich es gerne genau.. :-) Danke und Gruß Hannes Reinard Anfragenr: 302426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302426/ Postanschrift Hannes Reinard << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Reinard Vielen Dank für Ihre erneute Anfrage die wir wie folgt beantworten: Im Jahr 2022 wurden…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: [Extern]Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen in Darmstadt [#302426]
Datum
25. März 2024 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
rechtsbehelfsbelehrungifs.pdf
41,9 KB
Sehr geehrter Herr Reinard Vielen Dank für Ihre erneute Anfrage die wir wie folgt beantworten: Im Jahr 2022 wurden 273 Private Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen eingestellt, von insgesamt 3571 Anzeigen insgesamt. Im Jahr 2023 waren es 289 Einstellungen von insgesamt 2899 Anzeigen von privaten Anzeigenerstattern. Jede Anzeige über Falschparker die beim Ordnungsamt eingeht wird im Sachverhalt überprüft. Es geht vor allem darum, ob genügend Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die auf das tatsächliche Begehen der Ordnungswidrigkeit hindeuten. Hier gibt es kein Ermessen. Das Ordnungsamt muss den Tatbestand untersuchen. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten. Freundliche Grüße