Sehr
[geschwärzt],
vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen
Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Wir beantworten
Ihnen Ihre Anfrage wie folgt:
Im Jahr 2022 sind insgesamt 3.298 Anzeigen von Privatpersonen
eingegangen, was zu einem Gesamtbetrag von 90.923 EUR an
Verwarnungsgeldern geführt hat.
Im Jahr 2023 sind insgesamt 2.610 eingeleitete Fälle aufgrund von
Privatanzeigen zu verzeichnen, was zu einem Gesamtbetrag von 64.955 EUR
an Verwarngeldern geführt hat.
Da es hier nur um Verwarnungsgelder geht, werden keine Punkte im
Fahreignungsregister vergeben.
Wie viele der Privatanzeigen über das Portal "
www.weg.li" gestellt
wurden können wir nicht nachverfolgen, da die Emails nach der Übernahme
in das Verfahren "OWI21" gelöscht werden und der Papierkorb nur vier
Wochen zurückreicht. Eine Filterfunktion in "OWI21" ist nicht gegeben.
Freundliche Grüße
i. A.
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt
nach Jahr und wenn möglich wie viele davon über das Portal "
www.weg.li"
gestellt wurden, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt
nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten
Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im
Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen
Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des
Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen
im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG)
betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht
einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu
behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei
geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag
nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde
weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche
ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für
Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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