Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen (nur Falschparker) durch Privatpersonen

Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden durch Privatpersonen gegen Falschparker im Raum Bielefeld gestellt. Und wie viele waren erfolgreich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Endrit Neziri
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Endrit Neziri
Betreff
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen (nur Falschparker) durch Privatpersonen [#302814]
Datum
12. März 2024 03:23
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden durch Privatpersonen gegen Falschparker im Raum Bielefeld gestellt. Und wie viele waren erfolgreich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Endrit Neziri Anfragenr: 302814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302814/ Postanschrift Endrit Neziri << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Endrit Neziri

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrter Endrit Neziri, da Sie in Ihrer Anfrage den Zeitraum nicht konkretisiert haben, teile ich Ihnen hier…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen (nur Falschparker) durch Privatpersonen [#302814]
Datum
12. März 2024 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,6 KB


Sehr geehrter Endrit Neziri, da Sie in Ihrer Anfrage den Zeitraum nicht konkretisiert haben, teile ich Ihnen hier die Zahlen der Stadt Bielefeld für das Jahr 2023 mit: Von Privatpersonen angezeigte Parkverstöße (ca.) 3.726. Davon verfolgt: 3.126. Mit freundlichen Grüßen