Anzahl der Parkplätze und Fahrzeuge in Ottensen

Anfrage an: Bezirksamt Altona

Anzahl der Parkplätze und Fahrzeuge in Ottensen
a) auf den Straßen,
b) in Parkhäusern,
c) auf gewerblichen Flächen (auch Tiefgaragen, wie Super- oder Baumärkten, Behörden oder anderen Institutionen wie die BG),
d) auf privaten Stellplätzen (Hinterhöfe) und in privaten Tiefgaragen,
e) gemeldete Fahrzeuge in Ottensen,
f) Anzahl der beruflichen Autoeinpendler nach Ottensen und
g) Anzahl der Shopping-Kunden, die mit dem Auto nach Ottensen kommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Heiko Weidemann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Altona Details
Von
Heiko Weidemann
Betreff
Anzahl der Parkplätze und Fahrzeuge in Ottensen [#262207]
Datum
1. November 2022 09:34
An
Bezirksamt Altona
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Anzahl der Parkplätze und Fahrzeuge in Ottensen a) auf den Straßen, b) in Parkhäusern, c) auf gewerblichen Flächen (auch Tiefgaragen, wie Super- oder Baumärkten, Behörden oder anderen Institutionen wie die BG), d) auf privaten Stellplätzen (Hinterhöfe) und in privaten Tiefgaragen, e) gemeldete Fahrzeuge in Ottensen, f) Anzahl der beruflichen Autoeinpendler nach Ottensen und g) Anzahl der Shopping-Kunden, die mit dem Auto nach Ottensen kommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heiko Weidemann Anfragenr: 262207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262207/ Postanschrift Heiko Weidemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heiko Weidemann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Altona
Sehr geehrter Herr Weidemann, vielen Dank für Ihren u.s. Antrag nach HmbTG. Gerne möchten wir Ihnen gebührenfrei…
Von
Bezirksamt Altona
Betreff
Antwort BA Altona: Antrag nach HmbTG - Anzahl der Parkplätze und Fahrzeuge in Ottensen [#262207]
Datum
2. November 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weidemann, vielen Dank für Ihren u.s. Antrag nach HmbTG. Gerne möchten wir Ihnen gebührenfrei folgende Auskunft geben: a) - d) Hierüber wird im Bezirksamt Altona grundsätzlich keine Statistik geführt. Bezüglich Punkt d) können wir Ihnen jedoch zusätzlich folgende Information mitteilen: Für die Evaluation des Projekts "Ottensen macht Platz" gab es eine Haushaltsbefragung, die sich auf die zuvor durch die wissenschaftliche Begleitung der TU Hamburg festgelegten Wohnzonen bezog. Diese Wohnzonen bilden nur einen Teil Ottensens ab. Die erwähnten Zahlen sind unter folgendem Link veröffentlicht (siehe z.B. Abb. 9): https://www.hamburg.de/contentblob/15577914/cdbf3be11e852d99ea8882dec8323f14/data/evaluationsbericht-ottensen-macht-platz-.pdf e) Für diese Information ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) - Standort West zuständig. Wir bitten Sie, sich mit diesem Anliegen an den LBV/West zu wenden. f) und g) Hierüber wird im Bezirksamt Altona grundsätzlich keine Statistik geführt. Vielleicht könnte Ihnen hier das Statistikamt-Nord weiterhelfen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Antworten weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen