Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die „WELT“ berichtete am 02.02.2021 über eine Umfrage des BMI unter den Ländern zur Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ in Deutschland (https://www.welt.de/politik/deutschland/article225498835/Intergeschlechtlichkeit-So-oft-wurde-dritte-Geschlechtsoption-genutzt.html).

Ich bitte um Zusendung der Auswertung dieser Umfrage.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mir die gesamte Auswertung zur Verfügung zu stellen, bitte ich um Zusendung folgender Einzelinformationen:
- Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder offen gelassenem Eintrag in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Ländern
- Anzahl der Neugeborenen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder offen gelassenem Eintrag
- sofern bekannt: Anzahl der gestellten bzw. abgelehnten Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags auf „divers“ oder offen gelassenen Eintrag

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2021
  • Frist
    6. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die „WELT“ berichtete am 02.02.2021 über eine Umfrage d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ [#210488]
Datum
4. Februar 2021 16:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die „WELT“ berichtete am 02.02.2021 über eine Umfrage des BMI unter den Ländern zur Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ in Deutschland (https://www.welt.de/politik/deutschland/article225498835/Intergeschlechtlichkeit-So-oft-wurde-dritte-Geschlechtsoption-genutzt.html). Ich bitte um Zusendung der Auswertung dieser Umfrage. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mir die gesamte Auswertung zur Verfügung zu stellen, bitte ich um Zusendung folgender Einzelinformationen: - Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder offen gelassenem Eintrag in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Ländern - Anzahl der Neugeborenen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder offen gelassenem Eintrag - sofern bekannt: Anzahl der gestellten bzw. abgelehnten Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags auf „divers“ oder offen gelassenen Eintrag Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210488/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2830 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ [#210488] - (#2830)
Datum
4. Februar 2021 16:31
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2830 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte ausdrücklich um Auskunft auf elektronischem Wege. Hier sind die vo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ [#210488] - (#2830) [#210488]
Datum
4. Februar 2021 17:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte ausdrücklich um Auskunft auf elektronischem Wege. Hier sind die von ihnen geforderten Informationen: Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2830 Postadresse: << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> E-mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210488/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/472830 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Auswertung einer Länderabfrage zur Anzah…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Anzahl der Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ [#210488]
Datum
9. Februar 2021 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/472830 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Auswertung einer Länderabfrage zur Anzahl der Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ in Deutschland ist auf der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat betriebenen Internetseite www.personenstandrecht.de veröffentlicht und kann dort unter https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2021/geschlechtsangabe.html abgerufen werden. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen