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Anzahl der Pilzvergiftungen

Auskunft zu Pilzvergiftungen der letzten 5 Jahre bis einschließlich Juli 2019:

Wie viele Personen waren betroffen?
Wie viele Vergiftungen mit tödlichem Ausgang/mit Genesung wurden protokolliert?
Welche Pilze lösten die häufigsten Vergiftungen aus?
Gab es Vergiftungen und/oder Todesfälle durch den Fliegenpilz (Amanita muscaria)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunf…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Pilzvergiftungen [#162050]
Datum
31. Juli 2019 14:52
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu Pilzvergiftungen der letzten 5 Jahre bis einschließlich Juli 2019: Wie viele Personen waren betroffen? Wie viele Vergiftungen mit tödlichem Ausgang/mit Genesung wurden protokolliert? Welche Pilze lösten die häufigsten Vergiftungen aus? Gab es Vergiftungen und/oder Todesfälle durch den Fliegenpilz (Amanita muscaria)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 294: Anzahl der Pilzvergiftungen [#162050]
Datum
31. Juli 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Juli 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30294 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie haben mit E-Mail vom 31. Juli 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30294…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anzahl der Pilzvergiftungen (Az.: A-IR/11100100-IF30294)
Datum
15. August 2019 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie haben mit E-Mail vom 31. Juli 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30294) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um folgende Auskünfte: Pilzvergiftungen der letzten 5 Jahre bis einschließlich Juli 2019: Wie viele Personen waren betroffen? Wie viele Vergiftungen mit tödlichem Ausgang/mit Genesung wurden protokolliert? Welche Pilze lösten die häufigsten Vergiftungen aus? Gab es Vergiftungen und/oder Todesfälle durch den Fliegenpilz (Amanita muscaria)? Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wie folgt Stellung: Die im Statistischen Bundesamt zum Thema Pilzvergiftung aus der Todesursachenstatistik und Krankenhausdiagnosestatistik vorliegenden Daten sind beigefügt. Daten zu den tatsächlich aufgetretenen Pilzvergiftungen, die keine Krankenhausbehandlung zur Folge hatten bzw. tödlich endeten, werden im Statistischen Bundesamt nicht erfasst. Eine Differenzierung bezüglich verschiedener Pilzsorten erfolgt weder in der Todesursachenstatistik noch in der Krankenhausdiagnosestatistik. Das derzeit aktuellste Berichtsjahr ist das Jahr 2017. Die Daten für Berichtsjahr 2019 werden nicht vor dem Jahr 2020 vorliegen. Wir bedauern, Ihnen keine detaillierteren Informationen zur Verfügung stellen zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> versehentlich fehlten bei der Übersendung des Bescheides die Anlagen, di…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Nachtrag zum IFG-Bescheid: Anzahl der Pilzvergiftungen (Az.: A-IR/11100100-IF30294)
Datum
22. August 2019 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> versehentlich fehlten bei der Übersendung des Bescheides die Anlagen, die wir Ihnen nunmehr zuleiten. Wir bitten herzlich, dieses Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
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