Anzahl der Sanktionierungen um 100%

Die Anzahl der Personen, deren Leistungen durch Sanktionen um 100% bzw. 0€ gekürzt wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl …
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Anzahl der Sanktionierungen um 100% [#168596]
Datum
14. Oktober 2019 22:42
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Personen, deren Leistungen durch Sanktionen um 100% bzw. 0€ gekürzt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Sehr geehrte<< Anrede >> gerne möchte ich die Anfrage um folgende Eingrenzung ergänzen: ...deren Lei…
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
AW: Anzahl der Sanktionierungen um 100% [#168596]
Datum
15. Oktober 2019 13:46
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gerne möchte ich die Anfrage um folgende Eingrenzung ergänzen: ...deren Leistungen [in den Jahren 2018 und bis Eingang des Schreibens] durch Sanktionen.... Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 168596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Jobcenter Berlin Pankow
Sehr geehrter Herr Schulz, mit anliegender E-Mail sowie ergänzender E-Mail vom 15. Oktober 2019 bitten Sie um di…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
Anzahl der Sanktionierungen um 100% [#168596]
Datum
8. November 2019 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, mit anliegender E-Mail sowie ergänzender E-Mail vom 15. Oktober 2019 bitten Sie um die Erteilung von Auskünften zu Sanktionen durch das Jobcenter Berlin Pankow vom Jahr 2018 bis Eingang Ihrer o.g. ergänzenden E-Mail. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen eine gemeinsame Einrichtung richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch 2 nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG). Nicht vom Informationsanspruch umfasst sind noch zu erstellende Rechtsauskünfte und Berechnungen, denn der Anspruch ist nur auf bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen gerichtet. Hinsichtlich Sanktionen hält das Jobcenter Berlin Pankow keine anderen statistischen Daten vor, als die allgemein und öffentlich zugänglichen Informationen im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihren Antrag zurückweise, da Sie sich die begehrten Informationen überwiegend in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen können (§ 9 Absatz 3 Informationsfreiheitsgesetz) und darüber hinausgehende Informationen zu Sanktionen im Jobcenter Berlin Pankow nicht vorhanden sind. Vorliegend besteht auch keine Informationsbeschaffungspflicht. Das Jobcenter Berlin Pankow ist nicht gehalten, Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren, da sich die Antworten auf Ihre gestellten Fragen aus den vorhandenen Unterlagen nicht mittels einer bloßen Übertragungsleistung heraussuchen lassen. Insbesondere besteht vorliegend auch nicht die Möglichkeit einer einfachen elektronischen Auswertung. Mit freundlichen Grüßen