Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023

die Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Schlichtungsverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen.

sowie

jeweils die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Schlichtungsverfahren, die im Jahr 2023 endeten.

Ergebnis der Anfrage

Es gab 21 Schlichtungsverfahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der im Jahr 2023 durchgefü…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023 [#299197]
Datum
4. Februar 2024 13:51
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Schlichtungsverfahren zu Problemen der digitalen Barrierefreiheit, aufgeschlüsselt nach den beteiligten öffentlichen Stellen. sowie jeweils die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Schlichtungsverfahren, die im Jahr 2023 endeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299197/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreih…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023 [#299197]
Datum
11. März 2024 12:59
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023“ vom 04.02.2024 (#299197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreih…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023 [#299197]
Datum
18. März 2024 11:23
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Schlichtungen bei Problemen der digitalen Barrierefreiheit in 2023“ vom 04.02.2024 (#299197) wurde von Ihnen nach wie vor nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
AW: AW: Anzahl der Schlichtungen53-3/10 Sehr << Antragsteller:in >> die Schlichtungsstelle nach Behi…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: AW: Anzahl der Schlichtungen53-3/10
Datum
19. März 2024 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Schlichtungsstelle nach Behindertengleichstellungsgesetz veröffentlicht Statistiken zu erfolgten Schlichtungen in dem jährlichen Tätigkeitsbericht, auch auf der Webseite gemäß §§ 14 und 15 BGG. Da diese Zahlen frei zugänglich sind können Sie diese selbst auf der Webseite abrufen. Die Webseite finden Sie hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anzahl der Schlichtungen53-3/10 [#299197] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Die von mir über das …
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anzahl der Schlichtungen53-3/10 [#299197]
Datum
19. März 2024 13:22
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Die von mir über das IFG angefragten Informationen mit Gegenstand 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt meines Wissens nach noch nicht auf der Website der Schlichtungsstelle veröffentlicht worden und auch eine Zuordnung zu den Behörden hat in der öffentlichen Statistik bisher noch nicht stattgefunden. Sollte ich hier falsch liegen, bitte ich Sie im Sinne der barrierefreien Kommunikation um eine direkte Verlinkung. Ich bin der Ansicht, dass solch eine Zählung und Zuordnung mindestens über von Ihnen eingesetzte Software ohne weitere Aufwände möglich sein sollte und bitte Sie deshalb erneut um die zeitnahe Übersendung der konkreten Fallzahlen aufgeschlüsselt nach der beteiligten öffentlichen Stelle, da Sie die gesetzliche Frist (vgl. § 7 Abs. 5 IFG) hierfür mittlerweile um 13 Tage überschritten haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299197/

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
AW: AW: Anzahl der Schlichtungen53-3/10 [#299197] Sehr << Antragsteller:in >> der Jahresbericht 2023…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: AW: Anzahl der Schlichtungen53-3/10 [#299197]
Datum
22. März 2024 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle nach BGG wird in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Daten, welche über die vorliegende Antwort hinausgehen, bitte ich dem Jahresbericht zu entnehmen. Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2023 21 Fälle dem Themenbereich digitale Barrierefreiheit zuzuordnen sind. Dies entspricht einem Anteil von rd. 8%. Weitere Informationen wie die Namen der an Schlichtungsfahren Beteiligten können lt. gesetzlicher Vorgaben des BGG nicht erteilt werden. Entgegen Ihrer Ansicht erfolgt keine automatische Zuordnung oder Auswertung der erfolgten Schlichtungsverfahren. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass eine weitere Befassung Ihrer Anfrage eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung nach dem IFG darstellt und damit eine Gebührenerhebung erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen