Anzahl der Steuerfahnder:innen

Wenn ein:e Steuerfahnder:in dem Staat jährlich und durchschnittlich mind. 1 Mio € einbringt (vgl.: Süddeutsche Nr. 234, Obermaier & Obermayer "Verdammt noch mal!"), weshalb werden nicht mehr als die ca. 2500 angestellt?

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  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn ein:e Steuer…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Steuerfahnder:innen [#232997]
Datum
15. November 2021 15:07
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn ein:e Steuerfahnder:in dem Staat jährlich und durchschnittlich mind. 1 Mio € einbringt (vgl.: Süddeutsche Nr. 234, Obermaier & Obermayer "Verdammt noch mal!"), weshalb werden nicht mehr als die ca. 2500 angestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232997/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 15. November 2021 Sehr Antragsteller/in anliegende…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 15. November 2021
Datum
24. November 2021 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
958,4 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2021 an das Bundesministerium der Finanzen. …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Anzahl der Steuerfahnder:innen [#232997]
Datum
24. November 2021 13:36
Status
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3,1 KB
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. November 2021 an das Bundesministerium der Finanzen. Für den Vollzug der Steuergesetze sind nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland die Länder zuständig. Ihnen obliegt auch die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten. Die Ausstattung der Finanzämter mit genügend qualifizierten Steuerfahndern liegt deshalb ebenfalls allein im Zuständigkeitsbereich der Länder. Mit freundlichen Grüßen