Anzahl der stillen SMS für [2014, 1. Halbjahr, 2019, 2. Halbjahr]

Anzahl der stillen SMS, die vom Zoll von 2014, 1. Halbjahr (inklusive) bis 2019, 2. Halbjahr (inklusive) versendet wurden.
Mir ist im Gegensatz zu den Zahlen von 2012 leider keine öffentliche Quelle dafür bekannt.
Sollten Sie meine Anfrage ablehnen wollen, so würde mich insbesondere interessieren, wieso die Zahlen für 2012 herausgegeben werden können und die Zahlen für die späteren Jahr nicht.
Was hat sich in der Zeit geändert, sodass eine Veröffentlichung nicht mehr möglich ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der stillen …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der stillen SMS für [2014, 1. Halbjahr, 2019, 2. Halbjahr] [#177372]
Datum
27. Januar 2020 22:59
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der stillen SMS, die vom Zoll von 2014, 1. Halbjahr (inklusive) bis 2019, 2. Halbjahr (inklusive) versendet wurden. Mir ist im Gegensatz zu den Zahlen von 2012 leider keine öffentliche Quelle dafür bekannt. Sollten Sie meine Anfrage ablehnen wollen, so würde mich insbesondere interessieren, wieso die Zahlen für 2012 herausgegeben werden können und die Zahlen für die späteren Jahr nicht. Was hat sich in der Zeit geändert, sodass eine Veröffentlichung nicht mehr möglich ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177372 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2020012733367013] Anzahl der stillen S [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2020012733367013] Anzahl der stillen S [...]
Datum
27. Januar 2020 23:01
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: [1]<<E-Mail-Adresse>> Internet: [2]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2020012733367013 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anzahl der stillen SMS für die Jahre 2014-2019 Generalzolldirektion O 1004-2020…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anzahl der stillen SMS für die Jahre 2014-2019
Datum
5. Februar 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
763,9 KB
Generalzolldirektion O 1004-2020.00003-DI.B.16 (202000029579) Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen