Anzahl der Suizide 2020

Information über die gesamte Anzahl der Suizide im Jahr 2020 in Deutschland. Wenn möglich schon mit Aufgliederung in Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländer.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information über die gesam…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Suizide 2020 [#214392]
Datum
5. März 2021 16:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über die gesamte Anzahl der Suizide im Jahr 2020 in Deutschland. Wenn möglich schon mit Aufgliederung in Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländer.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214392/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. März …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anzahl der Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30453)
Datum
8. März 2021 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. März 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30453 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Gleichzeitig beantworten wir Ihre Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt wie folgt: Sie bitten um die Zusendung der folgenden Informationen: Die gesamte Anzahl der Suizide im Jahr 2020 in Deutschland. Wenn möglich schon mit Aufgliederung in Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländer. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Die Daten der Todesursachenstatistik des Jahres 2020, welche auch Suizide beinhaltet, liegen leider derzeit im Statistischen Bundesamt noch nicht vor. Ab Ende August 2021 ist mit dem Vorliegen der Daten der Todesursachenstatistik für das Berichtsjahr 2020 frühestens zu rechnen. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden, da die Todesursachenstatistik eine jährliche Vollerhebung bezogen auf ein Kalenderjahr ist. Die Aufbereitung der Daten geschieht zunächst in den Statistischen Landesämtern nach Vorliegen aller Fälle, eine Aufbereitung der Bundesergebnisse wird im Statistischen Bundesamt nach Vorliegen aller Landesergebnisse durchgeführt. Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte derzeit nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen