Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Wie viele Überweisungen an andere Schulen sowie Entlassungen aus allgemeinbildenden Schulen gemäß §49 HmbSG gab es in Hamburg ab dem Schuljahr 1989/1990 aufgeschlüsselt nach Art der oben genannten Ordnungsmaßnahmen sowie nach Schuljahr.
Ich bitte um Übermittlung in maschinenlesbarer Form.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an nicht staatliche Institutionen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990 [#34732]
Datum
17. November 2018 12:26
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Wie viele Überweisungen an andere Schulen sowie Entlassungen aus allgemeinbildenden Schulen gemäß §49 HmbSG gab es in Hamburg ab dem Schuljahr 1989/1990 aufgeschlüsselt nach Art der oben genannten Ordnungsmaßnahmen sowie nach Schuljahr. Ich bitte um Übermittlung in maschinenlesbarer Form. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an nicht staatliche Institutionen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
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Betreff
AW: Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990 [#34732]
Datum
21. Dezember 2018 08:50
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990“ vom 17.11.2018 (#34732) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990 [#34732]
Datum
27. Dezember 2018 15:06
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990“ vom 17.11.2018 (#34732) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in im Schuljahr 2016/17 wurden 39, im Schuljahr 2017/18 74 Überweisungen an andere Schul…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990 [#34732]
Datum
28. Dezember 2018 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Schuljahr 2016/17 wurden 39, im Schuljahr 2017/18 74 Überweisungen an andere Schulen gemäß § 49 Absatz 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) erfasst. Schulentlassungen gemäß § 49 Absatz 6 HmbSG wurden nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in meiner Anfrage bezog ich mich auf die Zeit beginnend mit dem Schuljahr 198…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990 [#34732]
Datum
28. Dezember 2018 11:09
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in meiner Anfrage bezog ich mich auf die Zeit beginnend mit dem Schuljahr 1989/1990. Ich gehe davon aus, dass diese Ordnungsmaßnahmen schon vor dem Schuljahr 2016/2017 in Kraft getreten sind. Ich bitte sie, mir diese ebenfalls zu zusenden. Weshalb werden Zwangsschulentlassungen, von denen die BSB Kenntnis erhalten sollte, nicht erfasst? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in die erfragten Angaben werden nicht zentral erfasst. Der Anspruch nach dem Hamburgisch…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Anzahl der Überweisungen an eine andere Schule sowie Entlassung aus den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 1989/1990 [#34732]
Datum
28. Dezember 2018 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die erfragten Angaben werden nicht zentral erfasst. Der Anspruch nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erstreckt sich nur auf bereits vorliegende Informationen im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung. Ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen