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Anzahl der verhinderten Terroranschläge 2006-2016

* die Anzahl der im Zeitraum 2006-2016 in Deutschland verhinderten Terroranschläge
* die Anzahl der im gleichen Zeitraum durch Mithilfe der USA verhinderten Terroranschläge

Die Anfrage steht im Kontext zur Aussage des Ministers vom 03.05.2017: "Fast alle in Deutschland verhinderten Anschläge hatten mit guter Kooperation mit den Amerikanern zu tun."

Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird. Ich bitte somit um Beantwortung der Anfrage per E-Mail.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: * die Anzahl der im…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der verhinderten Terroranschläge 2006-2016 [#21356]
Datum
3. Mai 2017 13:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* die Anzahl der im Zeitraum 2006-2016 in Deutschland verhinderten Terroranschläge * die Anzahl der im gleichen Zeitraum durch Mithilfe der USA verhinderten Terroranschläge Die Anfrage steht im Kontext zur Aussage des Ministers vom 03.05.2017: "Fast alle in Deutschland verhinderten Anschläge hatten mit guter Kooperation mit den Amerikanern zu tun." Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird. Ich bitte somit um Beantwortung der Anfrage per E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anzahl der verhinderten Terroranschläge Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anzahl der verhinderten Terroranschläge
Datum
11. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 03. Mai 2017 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge setzes (IFG) um Informationen zu • der Anzahl der im Zeitraum 2006-2016 in Deutschland verhinderten Terroranschläge • der Anzahl der im gleichen Zeitraum durch Mithilfe der USA verhinderten Terroranschläge. Seit der Jahrtausendwende konnten in Deutschland nach hiesiger Kenntnis elf Anschläge mit islamistischem Hintergrund verhindert werden. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2016, die unter nachfolgendem Link einsehbar ist: http://dip21 .bundestaa.de/diD21/btd/18/107/1810741.pdf Weitergehende Auskünfte können unter Berufung auf § 3 Nr. 1a, § 3Nr. 3b, § 3 Nr. 4 und § 3 Nr. 8 IFG nicht erteilt werden. Wie in der o.g. Bundestagsdrucksache ausgeführt, kann aus Gründen des Staatswohls keine Antwort im Hinblick auf Fragestellungen erfolgen, die Belange der sogenannten „Third-Party-Rule" betreffen und damit zwangsläufig Erkenntnisse eines ausländischen Nachrichtendienstes enthalten würden. Die „Third-Party-Rule" betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten weitergeleitet wurden. Die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit würde die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich der Zusammenarbeit mit Behörden anderer Staaten erschweren. Gemäß § 3 Abs. 8 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG nicht gegenüber den Nachrichtendiensten. Die von Ihnen gestellte Frage kann nur unter Heranziehung von Informationen beantwortet werden, die durch Nachrichtendienste und aus nachrichtendienstlichen Quellen erlangt wurden. Die in dieser Vorschrift normierte uneingeschränkte Bereichsausnahme für den Bereich der Nachrichtendienste ist so auszulegen, dass sie sich zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch auf von Nachrichtendiensten stammende Dokumente bezieht, die sich in den Akten anderer Behörden wie hier des Bundesministeriums des Innern befinden. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Informationszugang auch nach § 3 Nr. 4 IFG nicht, da die erbetene Information einer, durch Rechtsvorschrift, oder durch die Allgemeine Verhaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Der Sachverhalt ist aufgrund geheimhaltungsbedürftiger Tatsachen und Erkenntnisse im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) in Verbindung mit der Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache eingestuft.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.